Clearingstelle für Patentrechte: Nicht im Sinne von Erfinder und Ernährungssicherheit
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 einen Entwurf zur Revision des Patentrechts in die Vernehmlassung geschickt. Geplant ist eine neue Clearingstelle, um die Transparenz bei Patenten im Bereich Pflanzenzüchtung zu verbessern. Zwar ist Transparenz grundsätzlich positiv, doch der gewählte Ansatz ist problematisch. Statt den Nutzniessern bürdet er den Innovatoren neue Pflichten auf und bedeutet einen Schweizer Alleingang. Das ist ein schlechtes Signal für innovative Unternehmen.
Dienstag, 11. Juni 2024
Einigkeit herrscht bei einem Thema: Neue Pflanzenzüchtungen bergen enorme Chancen für die Landwirtschaft. Der rechtliche Rahmen für Pflanzenzüchtungen ist deshalb auch ein Traktandum auf der politischen Agenda. Primär geht es dabei um die Regulierung der neuen Züchtungsmethoden. Sowohl die EU als auch die Schweiz wollen im Grundsatz künftig neue Züchtungstechnologien wie die Genschere erlauben. Ziel ist es, dass die Landwirtschaft mit neuen Sorten sowohl Schädlingen als auch dem Klimawandel besser Paroli bieten kann.
Gegen neue Technologien und gegen Patente
Im erweiterten Kontext der Diskussion über Züchtungen stehen Patente. So hat der Bundesrat im Mai einen Entwurf zur Revision des Patentrechts in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung läuft bis am 12. September. Die «BauernZeitung» berichtet unter dem Titel «Ein guter Ansatz» über das neue Meldesystem für mehr Transparenz bei Patenten im Bereich Pflanzenzucht. Der Titel basiert auf einem Zitat von François Meienberg von Pro Specie Rara. Die Organisation tritt in der Schweizer Allianz Gentechfrei offen gegen neue Züchtungstechnologien auf. Die Aussage des Interessenvertreters, der bereits in seiner vormaligen Rolle bei Public Eye das Aushängeschild der «No patents on seeds»-Kampagne war, ist daher mit Vorsicht zu geniessen. Tatsächlich ist die vorgeschlagene Regelung höchst problematisch.
Bürden und Risiken für die Innovatoren statt für die Nutzniesser
Die gesetzliche Initiative basiert auf einer Motion der Wissenschaftskommission des Ständerats und auf der Forderung nach vermehrter Transparenz bei der Pflanzenzucht. Züchter, die auf herkömmliche Methoden setzen, sollen gemäss dem Vertreter von Pro Specie Rara nicht nach «zehnjähriger Züchtungsarbeit» feststellen müssen, dass eine neue Sorte wegen einer bereits patentierten Eigenschaft im geistigen Eigentum einer Firma ist. Das ist zwar verständlich, doch der Vorschlag der Behörden schiesst weit übers Ziel hinaus. Es soll eine Clearingstelle beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingerichtet werden. Züchter könnten dort melden, mit welchen Pflanzen sie arbeiten. Patentinhaber müssten sie daraufhin aktiv auf allfällige Patente aufmerksam machen. Und wenn sie dies nicht tun, verwirken sie nach 90 Tagen ihr Recht, ihre Patente gegen den Züchter durchzusetzen.
Wirkung wie eine Beweislastumkehr für innovative Unternehmen
Die vorgeschlagene Regelung ist aus folgenden Gründen höchst problematisch. Sie kommt einer «Beweislastumkehr» gleich. Der Patentinhaber müsste sein Recht aktiv laufend verteidigen. Dies stellt einen grossen Aufwand dar, vor allem falls er die verwendeten Sorten (etwa eines Konkurrenzunternehmens) gar nicht kennt. In der Pflanzenzucht haben insbesondere mit den neuen Züchtungsmethoden viele KMU die Chance, mit innovativen Entwicklungen Pflanzeneigenschaften zu patentieren. Die neue Bürokratie mit der Pflicht, Innovationen laufend zu verteidigen, stellt eine grosse Bürde dar, vor allem auch für forschende Start-ups.
Schweizer Alleingang schafft Handelshemmnisse
Kommt die Vorlage so durch, steht die Schweiz alleine da. Kein anderes Land der Welt kennt eine solche Regelung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie. Der Vorschlag kreiert neue Handelshemmnisse. Beim Import und Export von vermehrungsfähigem Pflanzenmaterial stellt sich plötzlich die Frage: Gelten auf der anderen Seite der Grenze nun andere Eigentumsrechte? Durch die neue Regel für Patente in der Schweiz würde sich das EU-Recht ja nicht ändern – alle Patente gelten im Ausland weiterhin unabhängig von den hiesigen Weisungen. Es ist zudem eine Illusion, dass ausländische Unternehmen die neue Schweizer Clearing-Plattform laufend überwachen können. Die Behörden werden Schwierigkeiten haben, Unternehmen im fernen Ausland zu erreichen. So würde die Schweiz im Bereich der privatwirtschaftlichen Forschung an Pflanzen aufgrund der Sonderregel für Patente noch unattraktiver. Zudem ist die Regelung nicht mit wichtigen Handelsabkommen vereinbar. Eine lebendige Start-up- und KMU-Landschaft im Bereich der modernen Pflanzengenetik wird so in der Schweiz kaum entstehen können. Es droht der Ausschluss von wichtigen Neuerungen in der Pflanzenzucht – in einem Bereich, in dem die Schweiz hochgradig mit dem Ausland vernetzt und Autarkie auch aus finanzieller Sicht eine Illusion ist.
Öffentliches Register als zielführende Lösung
Statt eine neue Bürokratie zu schaffen, gäbe es simplere Lösungen: Beispielsweise ein verbindliches öffentliches Register, in welchem Sorteninhaber alle Patente auf ihre in der Schweiz vermarkteten Pflanzensorten eintragen. Damit umgeht man sowohl die Problematik der «Beweislastumkehr» als auch jene des massiven Aufwands für das permanente Monitoring der vorgeschlagenen Clearingstelle. Einmal sorgfältig und sauber eingetragen – das könnten die Behörden gerne prüfen – sind die Patente je Sorte für alle einsehbar und offengelegt.
Transparenz ist wichtig für Innovation – genauso wie der Erfinderschutz. Patente sind per se nichts anderes als die Offenlegung des «Rezepts» der Erfindung, damit sie andere gegen eine Lizenzgebühr nutzen können. Daher ist Transparenz auch im Sinne der Industrie. Bereits hat die Branche auf europäischer Ebene mehrere, auch Schweizer Züchtern offenstehende Plattformen geschaffen, um die Transparenz im Bereich der Pflanzenzucht zu erhöhen:
Die Europäische Datenbank «Patent Information and Transparency Online» (PINTO) von Euroseeds schafft Transparenz durch die Verknüpfung von Sortennamen und Patenten auf Methoden oder Pflanzeneigenschaften. Sie ist für jeden einsehbar und unentgeltlich.
Im Bereich des Patentschutzes spezifisch für Ackerkulturen macht die digitale Lizenzierungsplattform «Agricultural Crop Licensing Platform» (ACLP) Patente leicht auffindbar und Erfindungen auch für kleine Züchter zugänglich. Mit wenigen Klicks kann ein Unternehmen über die Plattform nach «fairen» (FRAND) Bedingungen eine Lizenz anfragen und die Technologie dann für die eigenen Züchtungen anwenden.
Im Bereich Gemüsesaatgut haben Familien- und Grossunternehmen zusammen die «International Licensing Platform Vegetable» (ILP-Vegetable) erschaffen, mit demselben Ziel.
Dieser vereinfachte Zugang zu Lizenzen erlaubt es, Innovation zu «boosten» und auf den Technologien anderer aufzubauen und gleichzeitig deren «return on investment» via Lizenzgebühren sicherzustellen. Darauf ist unsere Gesellschaft angewiesen.
Solche Lösungen sind nahe beim Markt. Ähnliches könnte man auch staatlich und verbindlich einführen. Der Bund möchte aber einen anderen Weg gehen, mit dem Risiko, Innovation zu bestrafen. Doch das ist im wahrsten Sinn nicht im Sinne des Erfinders. In Anbetracht der Nachteile des vorgeschlagenen Meldesystems müsste der Titel in der «BauernZeitung» zum Vorschlag des Bundesrats lauten: «Eine höchst problematische Lösung.»
Keine Patentflut zu erwarten
Bei einer möglichen Zulassung von durch neue Züchtungsmethoden entstandenen Pflanzen erwartet Aktivist Meienberg einen «sprunghaften Anstieg der Patente». Woher er die Evidenz dafür hat, sagt er nicht. Gerade die neuen Züchtungstechnologien wie Crispr/-Cas werden durch ihre einfachere Methodik ein schnelleres Drehen der Innovationsspirale erlauben, dabei werden jedoch auch schneller Alternativen bereitstehen, um ähnliche Züchtungsziele auf anderen Wegen zu erreichen. Damit dürfte sich der auf lange Frist ausgelegte Patentschutz nicht immer lohnen. Realitätssinn statt Stimmungsmache ist gefragt. So wie Biopionier Urs Niggli, der gerade auch mit Blick auf das gentechkritische Milieu in einem grossen Beitrag im «Schweizer Bauer» schrieb: «Die Horrorvisionen, welche mit den Begriffen Monopolisierung, Biopiraterie, Patentierung, Sorten aus dem Labor, Verschmutzung durch Pollenflug oder Monokulturen im industriellen Massstab genährt werden, werden nicht eintreten.»
Sources
«BauernZeitung»: In der Printausgabe erschienen am 1. Juni 2024 unter dem Titel «Ein guter Ansatz». Seit 4. Juni 2024 auch online verfügbar
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