Dramatischer Rückgang zugelassener Pflanzenschutzmittel

Dramatischer Rückgang zugelassener Pflanzenschutzmittel

Den Schweizer Bauern stehen immer weniger Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Viele Wirkstoffe verschwinden vom Markt. Gleichzeitig lässt der Bund kaum neue zu. Der Bauernverband warnt vor neuen Massnahmen und fordert einen Marschhalt. Ansonsten droht die inländische Produktion von Lebensmitteln zu schrumpfen.

Dienstag, 17. Januar 2023

Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, wird die Wirkstoffpalette, die den Bauern in der Schweiz zum Schutz ihrer Kulturen zur Verfügung steht, immer dünner. Auch swiss-food.ch hat in einem Newsletter darüber informiert. Waren im Jahr 2005 noch 435 Wirkstoffe zugelassen, so ist die Zahl auf 327 im Jahr 2022 gesunken. Gründe dafür sind einerseits verschärfte Umweltauflagen, andererseits muss die Schweiz faktisch nachziehen, wenn die EU einem Produkt die Zulassung entzieht. Derzeit befinden sich zudem mehr als 700 Gesuche in der Warteschleife der Behörden. Wann und ob sie eine Zulassung erhalten, steht in den Sternen. Sicher ist: Die Behörden sind derzeit nicht in der Lage, die Zulassungsgesuche innert nützlicher Frist zu bearbeiten. Das schadet der inländischen Produktion und letztlich auch den Konsumentinnen und Konsumenten, die sich Produkte aus der Region wünschen. An der unerfreulichen Situation dürften auch die vom Parlament mit dem Budget 2023 bewilligten zusätzlichen Stellenprozente kaum etwas ändern. Vielmehr könnte sich die Situation in Zukunft weiter verschärfen.


Neue restriktive Verordnung

Ab dem 1. Februar treten neue Regeln in Kraft, die der Bundesrat beschlossen hat. Sie legen fest, wann die Behörden die Zulassung eines bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittels neu überprüfen müssen. Wie David Brugger vom Schweizer Bauernverband gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt, ist die neue Verordnung «unverhältnismässig streng». So müssen Pflanzenschutzmittel künftig neu beurteilt werden, wenn sie: 1) Die Grenzwerte innerhalb eines Jahres in mindestens drei Kantonen überschreiten; 2) in mindestens zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren auftreten und 3) in mindestens fünf Prozent der Trinkwassermessstellen oder zehn Prozent der Messstellen bei Flüssen und Seen nachgewiesen werden.


Geringere Ernten, mehr Importe

Der Bauernverband geht davon aus, dass aufgrund der neuen Regel diverse zusätzliche Pflanzenschutzmittel die Zulassung verlieren. Das ist insofern problematisch, als dass bestimmte Kulturen aufgrund fehlender Wirkstoffe bereits jetzt nicht mehr wirksam geschützt werden können. Dazu gehören etwa Kohlgemüse, Bohnen, Raps oder Obstbäume. Für bestimmte Kulturen stehen den Bauern gerade mal noch ein bis zwei Wirkstoffe zur Verfügung. Das reicht nicht, um Resistenzentwicklungen vorzubeugen. Die restriktive neue Gesetzgebung gefährdet inländische Ernten und führt letztlich zu mehr Importen. Ob damit der Umwelt geholfen ist, ist mehr als fraglich. Zielführender wäre es, neue, umweltverträglichere und risikoärmere Pflanzenschutzmittel auf dem Markt zuzulassen. Die bisherige Praxis führt jedoch dazu, dass Produkte vom Markt verschwinden, ohne Alternativen zuzulassen.


Risiken halbiert

Umweltverbände verteidigen die restriktive Zulassungspraxis häufig mit dem Vorsorgeprinzip. So sagt etwa Tobias Herbst von Aqua Viva im «Tages-Anzeiger»: «Einen zweiten Fall Chlorothalonil darf es nicht geben.» Das Vorsorgeprinzip ist aber in vielen Fällen nicht zielführend: Statt einfach zu verbieten, müssen die konkreten Risiken berücksichtigt werden. Denn ohne die Fähigkeit, mit Risiken umzugehen und diese zu managen, wäre kein Fortschritt möglich. Tatsächlich hat die Landwirtschaft in Sachen Risikoreduktion in den vergangenen Jahren grosse Fortschritte erzielt. So hat sich gemäss Bundesamt für Landwirtschaft das Risiko für eine Verunreinigung des Grundwassers gegenüber den Jahren 2012 bis 2015 halbiert. Die Massnahmen, die im Rahmen des Absenkpfades Pflanzenschutzmittel vom Parlament beschlossen wurden, greifen. Die Behörden sind neben dem Umweltschutz auch verpflichtet, den Schutz der Pflanzenkulturen im Auge zu behalten. Dies umso mehr, als das Thema Versorgungssicherheit auch in der Landwirtschaft bei der Schweizer Bevölkerung an Bedeutung gewinnt. Das zeigt eine Befragung im Rahmen des jüngsten Agrarberichts.

Aussage zu Chlorothalonil

Die Aussage «Es darf keinen zweiten Fall Chlorothalonil geben», suggeriert, dass es dem Schweizer Wasser schlecht geht. Dies ist nicht der Fall: Die Schweizer Wasserqualität ist gut und das Schweizer Trinkwasser kann bedenkenlos ab Hahn getrunken werden. Doch die immer wieder erscheinenden Medienberichte zu Chlorothalonil-Rückständen im Schweizer Trinkwasser und eine mögliche Gefährdung für Mensch und Umwelt haben die Schweizer Bevölkerung verständlicherweise alarmiert und verunsichert. Die vom Verbot meistbetroffene Firma Syngenta vertritt den Standpunkt, dass widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Entscheide gefällt wurden und die darauf aufbauende Kommunikation und Berichterstattung das Vertrauen der Bevölkerung in unser Trinkwasser unnötig aufs Spiel gesetzt haben. Die Industrie in der Schweiz muss sich auf nachvollziehbare und wissenschaftsbasierte Entscheide der Behörden verlassen können. Deswegen wehrt sich Syngenta und hat gegen die Entscheide Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dessen Entscheid steht noch aus.

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