EU erlaubt Insekten in Kuchenteig
Ende Januar 2023 hat die EU zwei neue Insektenarten für die Zugabe zu Lebensmitteln erlaubt. So dürfen Bestandteile von Grillen und Getreideschimmelkäfern neu in Lebensmittel gemischt werden. Auch in der Schweiz sind bestimmte Insekten in der Lebensmittelverarbeitung zugelassen. Sie gelten seit Längerem als umweltfreundliche Proteinträger.
Mittwoch, 22. Februar 2023
Wie das Portal «Infosperber» berichtet, sind Insektenbestandteile in Form von Mehl und Paste neu in Brot, Brötchen, Biskuits, Backmischungen, Müesli, Pizza, Nudeln, Saucen, Schokolade oder als Zusatz in anderen Lebensmitteln erlaubt. Dass Insekten als Zutaten von Lebensmitteln verwendet werden, ist jedoch nichts Neues. Kontrolliert gezüchtete Insekten sind schon seit Jahren Bestandteile von diversen Lebensmitteln. Schellack, ein Sekret der Lackschildlaus, wird beispielsweise für den glänzenden Überzug von M&Ms oder Schokolinsen verwendet. In der EU sind insgesamt sieben Insekten für die Lebensmittelverarbeitung zugelassen. Grundsätzlich gelten in der Schweiz dieselben Regeln wie in der EU, sofern sie dem Schweizer Gesetz nicht widersprechen.
Welche Insekten sind in der EU seit 2023 neu zugelassen?
- Buffalowurm – so heissen die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – in getrockneter, pulverisierter, gefrorener oder pastenartiger Form
- Hausgrille oder Heimchen (Acheta domesticus) entfettet in Pulverform
Welche Insekten sind schon länger zugelassen?
- Hausgrille gefroren, getrocknet, pulverförmig in bestimmten Lebensmitteln (seit Februar 2022)
- Wanderheuschrecke (Locusta migratoria, seit November 2021)
- Mehlwurm (Tenebrio molito, seit Juni 2021)
- Farbstoffe der Scharlachschildlaus (Karmin)
- Sekret der Lackschildlaus (Schellack)
Quelle: infosperber.ch
Lebensmittel der Zukunft?
Gezüchtete Insekten gelten schon seit Längerem als «Super Food». Sie sind proteinreich und sind deshalb insbesondere als Ersatz für herkömmliche Fleischprodukte im Gespräch. Sie enthalten wertvolle Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren und sind reich an Mineralstoffen und Spurenelementen. Die Insektenzucht gilt zudem im Vergleich zur Viehhaltung als klima- und umweltfreundlich, da sie weniger Wasser und Fläche benötigt und weniger Treibhausgase verursacht.
Auch in der Schweiz zugelassen
Auch in der Schweiz sind Insekten als Inhaltsstoffe von Lebensmitteln erlaubt. So sind Mehlwurm, Hausgrillen und Wanderheuschrecken schon seit dem Jahr 2017 in bestimmten Lebensmitteln zugelassen. Wie das Magazin «Espresso» des Schweizer Radio und Fernsehens berichtet, darf der Anteil an Insektenmehl in Schweizer Lebensmitteln die 5-Prozent-Marke jedoch nicht überschreiten.
Zudem muss auf der Verpackung ersichtlich sein, ob ein Lebensmittel Insekten enthält. Essbare Insekten haben bei Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bisher einen schweren Stand. So hat die Migros ihre getrockneten Mehlwürmer, Grillen und Heuschrecken Ende 2021 nach rund drei Jahren wieder aus dem Sortiment genommen. Die Nachfrage war zu gering. Ob die Konsumenten Insektenmehl und Insektenpaste in Lebensmitteln langfristig akzeptieren, muss sich noch zeigen.
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