Die wichtigsten Fakten

Die wichtigsten Fakten

Kein europäisches Land meldet pro Kopf mehr Patente an als die Schweiz. Der Patentschutz ist eine zwingende Voraussetzung für Forschung und Entwicklung sowie ein Fundament der Schweizer Wohlfahrt. In der Pflanzenzucht sichern Patent- und Sortenschutz Investitionen in neue Technologien und garantieren Züchtern den Zugriff auf genetische Vielfalt.

Publiziert: 29.06.2023, 15:25 Uhr

Die Anforderungen sind sehr hoch. Ein Patent kann nur erteilt werden, wenn die Erfindung gegenüber dem aktuellen Stand der Technik neuartig ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit aufbaut. Etwas, das schon bekannt ist oder in der Natur so vorkommt, ist keine patentierbare Erfindung. Das gilt auch für die Pflanzenzucht.


Keine Patente für Pflanzensorten: Zwei Schutzmechanismen im Saatgutbereich

Für Pflanzensorten können generell keine Patente angemeldet werden. Zwei bewährte Mechanismen bieten aber dennoch den nötigen Innovationsschutz für die Saatgutforschung und garantieren, dass Züchter für Weiterentwicklungen jederzeit auf die grösstmögliche genetische Vielfalt zurückgreifen können.

  1. Patentrechtlich können neuartige Techniken und Eigenschaften des Saatguts geschützt werden, wenn sie genügend erfinderisch sind, um das Kriterium für den Erhalt eines Patents zu erfüllen. Die Hürden dafür sind sehr hoch. Zudem kennt das Patentgesetz eine spezifische Züchterausnahme. Alle Züchter dürfen patentiertes Material zur Züchtung neuer Pflanzensorten jederzeit verwenden. Die daraus resultierende neue Sorte darf lizenzfrei vermarktet werden, sofern sie das patentgeschützte Material nicht mehr enthält. Falls die neue Sorte die patentierte Eigenschaft oder Technik beinhaltet und davon profitiert wird, ist mit dem Patentinhaber über eine entsprechende Lizenz zu verhandeln.
  2. Das Sortenschutzgesetz sichert die Eigentumsrechte der Züchterinnen auf neue Pflanzensorten. Mit der Gewährung eines Sortenschutztitels wird dem Züchter das Recht eingeräumt, seine über Jahre investierte Leistung vor illegaler gewerbsmässiger Nutzung zu schützen. Auch das Sortenschutzgesetz kennt ein Züchterprivileg. Diese Ausnahme garantiert, dass die Verwendung von Pflanzensorten zur Weiterzüchtung ohne Bewilligung des Sortenschutzinhabers für alle Züchter jederzeit möglich bleibt. Sobald sich eine Neuzüchtung genügend von den Bisherigen unterscheidet, kann die Sorte wiederum geschützt werden.

Patente sorgen für Transparenz und sichern den Zugang

So funktioniert der Schutz in der Pflanzenzucht schon seit bald hundert Jahren. Beide eigentumsrechtlichen Schutzmechanismen sind zeitlich limitiert (Patente haben eine Laufzeit von 20 Jahren, der Sortenschutz eine solche von bis zu 30 Jahren) und stellen sicher, dass Züchter und Landwirte auf die höchstmögliche genetische Vielfalt zurückgreifen können. Daran ändert sich auch nichts, wenn neue Züchtungstechnologien erlaubt werden.

Während im Sortenschutz das weitreichende Züchterprivileg garantiert, dass die wichtige Sortenvielfalt erweitert wird, liegt dem Patentrecht ein transparenter Patentpool zur Weiterentwicklung von neuartigen Techniken und Eigenschaften zu Grunde. Auf Plattformen wie PINTO (patent information and transparency online) werden die Erfindungen öffentlich verfügbar gemacht und im Gegensatz zum «Geschäftsgeheimnis» detailliert beschreiben. Für Forscherinnen und Züchter bildet der Patentpool eine wichtige Grundlage für die eigene Forschungstätigkeit und bietet einen leichten Zugang für den Zukauf von gewünschten Eigenschaften oder Techniken. Jeder Akteur ist selbst auch auf Transparenz und einfache Lizenzierung angewiesen. Innovation funktioniert nur, wenn Erfinder ihre Forschungsinvestitionen durch Einnahmen amortisieren können.

Über swiss-food.ch

swiss-food.ch ist eine Informationsplattform der forschenden Lebensmittel- und Agrartechnologiebranche und bündelt faktenbasierte Inhalte zu Ernährung, Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Biotechnologie. Die Beiträge werden redaktionell aufbereitet, die verwendeten Quellen sind im Text verlinkt. Getragen wird die Plattform durch Syngenta und Bayer.

Schlagworte: Patente · Pflanzenzucht · Sortenschutz · Innovationsschutz · Züchterprivileg · Saatgut · Schweiz · Transparenz

Können Pflanzensorten patentiert werden?

Nein, für Pflanzensorten können generell keine Patente angemeldet werden. Patentrechtlich geschützt werden können nur neuartige Techniken und Eigenschaften des Saatguts, wenn sie eine ausreichende erfinderische Höhe aufweisen.

Was ist die Züchterausnahme im Patentrecht?

Die Züchterausnahme erlaubt allen Züchtern, patentiertes Pflanzenmaterial jederzeit zur Züchtung neuer Sorten zu verwenden. Die neue Sorte darf lizenzfrei vermarktet werden, sofern sie die patentierte Eigenschaft nicht mehr enthält.

Wie unterscheidet sich der Sortenschutz vom Patentrecht?

Der Sortenschutz schützt eine konkrete Pflanzensorte vor gewerbsmässiger Nutzung für bis zu 30 Jahre. Das Patentrecht schützt technische Erfindungen oder Eigenschaften für 20 Jahre. Beide Systeme sichern über Züchterprivilegien den Zugang zur genetischen Vielfalt.

Wie wird Transparenz bei patentierten Pflanzeneigenschaften geschaffen?

Über Plattformen wie PINTO (patent information and transparency online) werden Erfindungen detailliert beschrieben und öffentlich zugänglich gemacht. Dieser Patentpool erleichtert Züchtern die eigenen Nachforschungen und den Lizenzerwerb.

Warum sind Patente für den Wirtschaftsstandort Schweiz wichtig?

Die Schweiz meldet europaweit pro Kopf die meisten Patente an. Der Patentschutz bildet die verlässliche Rechtsposition, die Investitionen in Forschung und Entwicklung überhaupt erst ermöglicht und amortisiert.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Patents erfüllt sein?

Eine Erfindung muss gegenüber dem aktuellen Stand der Technik neuartig sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit basieren. Was bereits bekannt ist oder rein natürlich vorkommt, lässt sich nicht patentieren.

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