Genome Editing: Lockerungen überall

Genome Editing: Lockerungen überall

Grossbritannien hat erste Schritte bereits beschlossen, die Schweiz auch: Der Umgang mit einfachen genom-editierten Pflanzen wird erleichtert. Die strengen Gentechnikgesetze sollen dabei nicht mehr der alleinige Massstab sein. Auch die EU arbeitet an einer Reform. Wie sie aussehen soll, ist unklar, aber schon jetzt heftig umstritten – und es wird noch Jahre dauern. Viele Staaten auf allen Kontinenten sind da längst weiter.

Dienstag, 29. März 2022

Auch wenn sich praktisch erst einmal nicht viel geändert hat, es war ein Signal von grosser symbolischer Bedeutung: Am 18. März 2022 beschloss das Schweizer Parlament, dass Pflanzen, die mit neuen Verfahren wie der Genschere CRISPR/Cas gezüchtet wurden und bei denen kein neues transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, künftig nicht mehr herkömmlichen gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) gleichgestellt werden.

Es war eine überraschende Wende. Seit vielen Jahren gilt in der Schweiz ein striktes Nutzungsverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen. 2005 in einer Volksabstimmung beschlossen, wurde es seitdem alle vier Jahre immer wieder verlängert, gerade noch einmal bis 2025. Doch, anders als zuvor, soll das jetzt beschlossene Moratorium bald nicht mehr einfache genomeditierte Pflanzen einschliessen, wenn sie genau so auch mit konventionellen Verfahren gezüchtet werden könnten. Bis 2024 soll nun der Bundesrat – die Schweizer Regierung – einen Vorschlag für eine «risikobasierte Zulassung» vorlegen.

Wie diese aussieht, ob sie einfache genomeditierte Pflanzen von der Deklarationspflicht ausnimmt, wie es etwa der Schweizer Bauernverband gefordert hat, ist noch unklar. Der «radikale Meinungswechsel» («NZZ») in beiden Kammern des Schweizer Parlaments ist auch Ausdruck eines veränderten Meinungsklimas. Es wachse eine neue Generation von Konsumentinnen und Konsumenten heran, die nachweislich offener sei für «innovative Lösungen in der Landwirtschaft», zitiert die «NZZ» eine aktuelle Studie der ETH Zürich.

Auch Grossbritannien hat bereits einen neuen Kurs eingeschlagen und nutzt die Freiheiten, die sich mit dem EU-Austritt bieten. In einem ersten Schritt beschloss das Parlament, dass künftig Freilandversuche mit einfachen genomeditierten Pflanzen nicht mehr in einem aufwendigen Verfahren beantragt und genehmigt werden müssen. Nun reicht eine einfache Anmeldung. Neue Regeln für Zulassung und Anbau sollen folgen. Damit will die britische Regierung die Erforschung und Entwicklung neuer Pflanzen fördern, die etwa «den Einsatz von Pestiziden und Herbiziden deutlich reduzieren» und sie «gegen schwierige Witterungsbedingungen und den Klimawandel widerstandsfähiger machen».

Doch nicht nur europäische Nachbarn wie die Schweiz und Grossbritannien haben alte, wissenschaftlich überholte Positionen aufgegeben. Zahlreiche Länder – darunter die grossen Agrarexporteure in Süd- und Nordamerika – haben inzwischen die Regeln für Zulassung und Anbau genomeditierter Pflanzen angepasst. Diese werden nicht mehr ohne Rücksicht auf die Unterschiede den Gesetzen unterworfen, die seit vielen Jahren für gentechnisch veränderte Pflanzen gelten. Im Kern orientieren sich dabei fast alle Länder am breiten wissenschaftlichen Konsens, wie er sich in den letzten Jahren herausgebildet hat.

  • Ist in einer genomeditierten Pflanze keine Fremd-DNA vorhanden und hätte sie auch unter natürlichen Bedingungen durch zufällige Mutation entstehen können, wird sie wie eine klassisch gezüchtete Pflanze bewertet. Grundsätzliche Unterschiede in Bezug auf die Sicherheit bestehen nicht.
  • Sind jedoch mithilfe von Genome Editing-Verfahren neue Gene oder grössere DNA-Abschnitte ins Genom eingefügt worden, gelten solche Pflanzen in der Regel als GVO und fallen unter die Gentechnikgesetze. Sie müssen den gleichen Sicherheitsanforderungen genügen.

Einige Länder – etwa Argentinien, Australien oder Israel – richten sich bereits nach diesen Grundsätzen. Andere – etwa USA, Kanada, Brasilien oder Japan – schreiben ein Fall-zu-Fall-Verfahren vor: Forschungsinstitute oder Unternehmen, die eine genomeditierte Pflanze im Freiland testen oder sie als Saatgut auf den Markt bringen wollen, müssen gegenüber den Zulassungsbehörden darlegen, ob die Voraussetzungen für eine Deregulierung zutreffen.

Auch China hat Anfang des Jahres angekündigt, die Zulassung von genom-editierten Pflanzen zu vereinfachen.

Nach Nigeria hat gerade auch Kenia als zweites afrikanisches Land eigene Richtlinien in Kraft gesetzt, nach denen genomeditierte Pflanzen bewertet werden. Auch hier soll fallweise entschieden werden, ob eine neu entwickelte genomeditierte Pflanze freigegeben wird oder besonderen Auflagen unterliegt. In Kenia laufen einige Forschungsprojekte zu regional wichtigen Kulturpflanzen wie Sorghum (Hirse), Bananen oder Mais. Ziele sind Resistenzen gegen ortstypische Krankheiten und Schädlinge sowie eine verbesserte Dürretoleranz.

Und die EU? Seit dem denkwürdigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das pauschal alle genomeditierten Pflanzen dem 25 Jahre alten Gentechnikgesetz unterwirft, sind bald vier Jahre vergangen. Nach langem Zögern hat die EU-Kommission nun endlich einen mehrstufigen Beratungsprozess in Gang gesetzt mit dem Ziel, die Gentechnikgesetze «an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen» und so «Innovationen in der Landwirtschaft zu ermöglichen». Mitte 2023 will die Kommission ihren Vorschlag präsentieren. Dann folgen noch komplizierte, sicherlich kontroverse Beratungen in Parlament und Ministerrat. Es braucht Jahre, bis sie zu einem Ende kommen.

Viele Länder ausserhalb der EU werden dann bereits viele Erfahrungen gewonnen haben, ob und wie ein einfacherer Umgang mit den neuen Züchtungstechniken Innovationen fördert und zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen kann.

Dieser Artikel erschien zuerst am 24. März 2022 auf transgen.de unter dem Titel «Genome Editing: Lockerungen überall».

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