Patente und Pflanzenzucht – eine «liaison fatale»?
Patente spielen in Wissenschaft und Forschung eine entscheidende Rolle. Im Bereich der Pflanzenzucht werden sie immer wieder kritisiert. Im angehängten ausführlichen Q&A-Dokument finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um den Innovationsschutz in der Pflanzenzucht.
Donnerstag, 17. März 2022
Im Q&A finden Sie zum Beispiel Antworten auf die folgenden Fragen:
Darf man eine Sorte noch weiterzüchten, wenn ein Patent besteht?
Ja! Die Verwendung von Pflanzen zur Weiterzüchtung bleibt den Züchtern nach Schweizer Recht auch dann erlaubt, wenn Patente bestehen. Es darf jedoch nur lizenzfrei vermarktet werden, sofern die neue Sorte das patentgeschützte Material nicht mehr enthält, ansonsten muss eine Lizenz erworben werden.
Es gibt eine Patentflut zu CRISPR, ist das ein Problem?
Längerfristig ist allenfalls von einer leichten Zunahme der Anzahl Patente auszugehen, einfach aufgrund der Zunahme des Innovationstempos. Patente betreffen aber nur neuartige Eigenschaften und sind gerade wegen dieses Anspruchs nicht einfach zu erlangen. Eine erhöhte Anzahl Patente und auch Patentstreitigkeiten zu CRISPR sind kein Problem für Züchter, die diese Techniken gar nicht anwenden wollen. Sie benutzen nach wie vor traditionelle Methoden und Eigenschaften, die nicht patentierbar sind. Nur wer die neuen Methoden anwenden will oder ein neuartiges biotechnologisch entwickeltes Merkmal verwenden will, ist betroffen.
Wie können kleine Unternehmen mithalten, wenn immer mehr patentiert wird?
Patente sind auf 20 Jahre beschränkt und werden öffentlich publiziert. Das Institut für Geistiges Eigentum unterstützt bei der Patentsuche. Massgebende Züchtungsunternehmen haben zudem neue Ansätze wie Plattformen zur Patentsuche und Patentpools initiiert und mitentwickelt, die die Transparenz erhöhen und die erleichterte Lizenzierung von patentierten Eigenschaften und Technologien ermöglichen. Dies kommt kleinen Unternehmen zugute.
Sources
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Die wichtigsten Fakten
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Zentrale Antworten im Überblick
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