Risiken: managen statt stillstehen
Europa tut sich beim Managen von Risiken schwer. Statt dem Abwägen von Nutzen und Risiken von Technologien setzt man immer mehr auf ein striktes Vorsorgeprinzip. Eine zu starke Risikoaversion führt jedoch über kurz oder lang zum Stillstand. Aus dem Vorsorge- wird ein Verhinderungsprinzip.
Mittwoch, 14. April 2021
Das Wichtigste in Kürze
- Der rasante technologische Fortschritt produziert gleichzeitig immer neue Risiken.
- Vor- und Nachteile neuer Technologien gilt es sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
- Anstelle eines strikten Vorsorgeprinzips sollten auch die Risiken einer Nichtanwendung vermehrt berücksichtigt werden.
In der «Neuen Zürcher Zeitung» kritisiert Sven Titz im samstäglichen Leitartikel unseren Umgang mit Risiken. Dies zeige sich exemplarisch in der Corona-Pandemie. Der Autor stellt drei Schwächen fest: «Treten neuartige oder seltene Bedrohungen auf, reagiert Europa erstens viel zu unflexibel, zweitens gelingt es nicht, Risiken gegeneinander abzuwägen, und drittens funktioniert die Kommunikation nur ungenügend.» Die moderne Welt ist voller latenter Bedrohungen. Das rasante Tempo in der Erforschung und Entwicklung neuer Technologien macht einen angemessenen Umgang mit Risiken deshalb immer wichtiger.
Auch die Risiken und Kosten einer Nichtanwendung berücksichtigen
Beim Umgang mit Risiken stellt Titz einen fundamentalen Unterschied zwischen angelsächsischen Ländern und Kontinentaleuropa fest. Während in Europa seit den 1970er-Jahren das Vorsorgeprinzip vorherrscht, so dominiert in Nordamerika und Grossbritannien die Kosten-Nutzen-Analyse. Das Vorsorgeprinzip besagt, dass Risiken durch neuartige Technologien (auch bei unvollständigem Wissen über die Möglichkeit von Schäden) grundsätzlich zu vermeiden sind. Solange mögliche negative Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt nicht ausgeschlossen werden können, soll eine Technologie nicht angewendet werden. Risiken soll möglichst aus dem Weg gegangen werden. Bei der Kosten-Nutzen-Analyse werden hingegen neben den möglichen negativen Effekten einer Technologie auch die Kosten einer Nichtanwendung miteinbezogen. Denn auch das Zurückhalten neuer technischer Möglichkeiten birgt Risiken. Jüngstes Beispiel ist die Zulassung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2: Ist das Risiko vereinzelt auftretender Nebenwirkungen als grösser einzustufen als das Virus selbst? Oder die Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel: In den vergangenen Jahren hat kein einziges neues Pestizid in der Schweiz eine Zulassung erhalten. Über 200 Wirkstoffe sind in der Pipeline. Das birgt Risiken für die Ernährungssicherheit und die Umwelt. Denn neue Wirkstoffe wirken in der Regel spezifischer und sind sicherer.
Transparente Kommunikation
Doch neben dem eigentlichen Umgang mit Risiken tut man sich gemäss Titz auch in der Kommunikation von Risiken schwer. So werden sehr häufig nackte Zahlen ohne die entsprechenden Bezugsgrössen kommuniziert. Wenn in der Zeitung steht, dass sich das Krebsrisiko durch den Verzehr eines bestimmten Lebensmittels verdoppelt, klingt das auf den ersten Blick beängstigend. Wenn sich jedoch herausstellt, dass das Risiko einer Erkrankung bei einem Millionstel liegt, so ist auch die Verdoppelung des Risikos anders zu bewerten. Es muss dringend unterschieden werden zwischen dem, was beängstigend klingt und dem, was tatsächlich gefährlich ist. Titz' Fazit: Das Bewusstsein für Risiken und Wahrscheinlichkeiten sollten schon in der Schule stärker thematisiert werden. Entscheidungsträger in Wirtschaft, Politik und Verwaltung sollten sich intensiver mit Risikomanagement auseinandersetzen.
Das Vorsorgeprinzip sollte vermehrt mit Kosten-Nutzen-Analysen kombiniert werden. Wer Risiken stets mit Verboten oder mit Null-Toleranz begegnet, bleibt irgendwann stehen.
Fall Chlorothalonil
Auch in die transparente Kommunikation von Risiken sollte vermehrt investiert werden. Dass dies dringend nötig ist, zeigt das Beispiel Chlorothalonil, wo die Behörden entgegen ihren eigenen wissenschaftlichen Befunden alle Fungizid-Abbauprodukte als «relevant» und damit potenziell umwelt- und gesundheitsschädigend einstuften. Dadurch wurde der Grenzwert praktisch über Nacht um das 100-fache verschärft. Das Pflanzenschutzmittel ist seit 1. Januar 2020 verboten. Mit dieser Spitzkehre löste der Bund Panik bei den Wasserversorgern aus, die mit Investitionen in Millionenhöhe nun angehalten sind die neuen Grenzwerte einzuhalten – obwohl keine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung besteht. Gutes Risikomanagement sieht anders aus.
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