Schweizer Landwirte können ihre Kulturen nicht mehr schützen

Schweizer Landwirte können ihre Kulturen nicht mehr schützen

Es herrscht eine grosse Unsicherheit. Niemand weiss, wie der Schutz der Kulturen in Zukunft noch gewährleistet werden kann. Es sind kaum noch bewilligte Wirkstoffe verfügbar, die gegen Schädlinge und Pilzkrankheiten eingesetzt werden können. Umweltverträglichere Pflanzenschutzmittel stecken im Zulassungsprozess fest. Nun fordern die Branchenverbände eine Harmonisierung mit der EU-Zulassung.

Montag, 11. Oktober 2021

Das Wichtigste in Kürze:

  • Den Schweizer Bauern stehen zur Behandlung von Pflanzenkrankheiten immer weniger Mittel zur Verfügung. Vielen Pflanzenschutzmitteln wird die Bewilligung entzogen, ohne dass die Behörden neue, umweltfreundlichere Mittel zulassen.
  • Grund sind die unzähligen Einsprachen von Umweltverbänden. Sie erheben gegen fast jedes Zulassungsgesuch Einsprache – auch wenn neue Mittel der Umwelt zugute kämen. Derzeit sind über 400 Bewilligungsgesuche hängig.
  • Damit ist weder den Landwirten noch der Umwelt gedient. Eine sinnvolle Lösung wäre die Harmonisierung des Zulassungsprozesses mit der EU.

Wie die NZZ berichtet gehen den Bauern die Pflanzenschutzmittel aus. Auch dieses Jahr wurden wieder 20 Wirkstoffe verboten oder zurückgezogen. Ersatz gibt es nicht. Neue Wirkstoffe werden praktisch nicht zugelassen. Hängig sind derweil fast 400 Bewilligungsgesuche. Zur Vermeidung von Resistenzen müssten dringend unterschiedliche Wirkstoffe eingesetzt werden können. Betroffen ist der Anbau von Schweizer Zwiebeln, Salaten, Bohnen, Kefen, Rhabarber, Rucola, Johannis- und Stachelbeeren, Kirschen, Brombeeren, Haselnüsse, Rosenkohl, Kernobst und Raps. Auch der Zuckerrübenanbau brach mangels zugelassener Pflanzenschutzmittel in den vergangenen Jahren um über 5000 Hektaren ein. Auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bestätigt die Situation. Gegenüber der NZZ sagt Florie Marion, Sprecherin beim BLW: «Zur Bekämpfung von gewissen Krankheiten und Schadinsekten steht kein Mittel mehr zur Verfügung». Das sind verheerende Aussichten – nicht nur in einem Hagel- und Regenjahr wie 2021, wo Pflanzenschutzmittel die Folgeerscheinungen wie Fäule und Krankheiten wenigstens teilweise verhindern konnten.


Beschwerderecht verschärft Blockade-Situation

Die Umweltverbände erheben gegen praktisch jedes Zulassungsgesuch Einspruch. Ob es sich um biologische oder synthetische Pflanzenschutzmittel handelt, interessiert sie nicht. Umweltverträglichere Produkte, die in den Nachbarländern längst zum Einsatz kommen, können aus diesem Grund in der Schweiz Jahre später immer noch nicht verwendet werden. Verklausuliert räumt auch der Bundesrat ein, dass die Einsprachen die Bewilligungsgesuche schlicht unnötig verlängern. Einen Nutzen für die Umwelt resultiert daraus nicht.

So schreibt er in einer Antwort auf eine parlamentarische Interpellation: «Seit 2018 und aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts kommt den im Sinne von Artikel 12 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) anerkannten Organisationen im Zulassungsverfahren Parteistellung zu. Um diesen Organisationen die Möglichkeit einzuräumen, ihr Recht auf Parteistellung geltend zu machen, ist ein Verfahren zur Publikation im Bundesblatt eingeführt worden. Bei der Ausübung dieses Rechts können die Organisationen die wissenschaftlichen Beurteilungsberichte einsehen sowie Kommentare einbringen. Diese werden von der Beurteilungsstelle evaluiert, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Diese zusätzliche Arbeit hat zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Bewilligungsgesuche geführt. Da die wissenschaftliche Risikoabschätzung in international vereinbarten Methoden (OECD, EU) festgelegt ist, hat dieses neue Verfahren keine Auswirkungen auf den Inhalt der Beurteilungsberichte.»


Harmonisierung mit der EU gefordert

In der EU herrscht dieses Problem weit weniger. Alte Produkte werden vom Markt genommen und die meisten trotz strengster Zulassungsverfahren mit breiterer Expertenabstützung als in der Schweiz durch neue ersetzt. Der Bauernverband fordert darum eine Harmonisierung mit der EU. Der Direktor Martin Rufer sagt in der NZZ: «Wird in der EU ein Produkt verboten, zieht die Schweiz automatisch nach und nimmt dieses ebenfalls vom Markt. Bei neuen Zulassungen jedoch fehlt ein automatischer Nachvollzug der EU-Entscheide.» Das Problem hat auch CVP-Nationalrat Philipp Matthias Bregy erkannt: «Eine Harmonisierung mit der EU würde nicht nur die Situation für die Schweizer Landwirtschaft verbessern», sagt er, «auch würden die Behörden administrativ massiv entlastet.» Darum hat er in der Herbstsession diesbezüglich eine Motion eingereicht.

Zulassungsprozess muss Innovationen zulassen
Risikominimierung heisst neue bessere Pflanzenschutzmittel zulassen. Die Forderung einer Übernahme des fachlich viel breiter abgestützten EU-Zulassungsprozesses fordern erheben die Pflanzenschutzmittelfirmen schon lange. Denn der Mangel an verfügbaren Wirkstoffen hat sich schon lange abgezeichnet. Der Bundesrat hat im Februar 2021 eine Reorganisation der Zulassungsbehörde beschlossen und Verbesserungen besprochen. Verbesserung muss heissen: Ein funktionierender Zulassungsprozess, der Innovationen, die zu mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft beitragen, ermöglicht und nicht weiterhin verhindert.

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