Warum sich die Notfallzulassungen häufen
«Blick» und «Beobachter» berichten, dass der Bund auf Antrag der Herstellerfirmen immer häufiger Notfallzulassungen bei Pflanzenschutzmitteln bewillige und suggerieren, dass damit im Schweizer Markt verbotene Substanzen quasi durch die Hintertüre wieder ausgebracht würden. Die Geschichte ist so süffig wie falsch. Richtig ist hingegen: Es gibt immer mehr Schädlinge, gegen die keine zugelassenen Mittel zur Verfügung stehen. Der Zulassungsprozess stockt.
Donnerstag, 11. Januar 2024
«Der Bund bewilligt über Notfallzulassungen immer häufiger Pestizide, die eigentlich nicht mehr verwendet werden dürfen. Werden so die strenger werdenden Richtlinien umgangen?», fragen sich «Blick» und «Beobachter». Der gleichen Fragestellung ist auch das Westschweizer Fernsehen nachgegangen. Wie es Anfang Jahr berichtete, stieg die Zahl der Notfallzulassungen für «im Normalfall nicht zugelassene» Pflanzenschutzmittel von sechs im Jahr 2019 auf 29 im letzten Jahr.
Die Gründe für die Zunahme der Notfallzulassungen von gemäss Blick und Beobachter «verbotenen» Pflanzenschutzmitteln liegen gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bei strengeren Zulassungskriterien. Es gehe darum, Mensch, Tier und Umwelt besser zu schützen. Deshalb seien in den letzten Jahren viele ältere Wirkstoffe und Mittel vom Markt genommen worden. Doch wollten gemäss BLV viele Firmen auch den Aufwand für neue Studien nicht mehr auf sich nehmen. Kein Wunder, ist der Schweizer Markt doch für viele Firmen viel zu klein und wenig lukrativ. Gleichzeitig seien gemäss BLV in den letzten Jahren neue Schädlinge aufgetreten. «Wenn ein Schädling oder eine Krankheit nicht mit den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden kann, darf das BLV dem Hersteller eine Notfallzulassung erteilen», schreibt der Beobachter. Die Notfallzulassungen gelten in der Regel für ein Jahr, können aber auch verlängert werden. «208 Wirkstoffe sind es insgesamt, denen seit 2005 die Zulassung entzogen wurde.»
Dass es für die Bauern eine immer grösser werdende Herausforderung ist, die Kulturen vor Schädlingen zu schützen, bestätigt gegenüber dem Beobachter Sandra Helfenstein, die Kommunikationschefin des Schweizer Bauernverbandes. «Der Schutz der Kulturen ist immer weniger gewährleistet, und das Produktionsrisiko steigt enorm.» Und sie weist auf ein gravierendes Problem hin: Wenn die Wirkstoffe fehlen, nehmen wie in der Medizin auch die Resistenzen zu. Es sollten mindestens drei verschiedene Wirkstoffe zur Bekämpfung von Schaderregern zur Verfügung stehen, um Resistenzen zu verhindern. Helfenstein sagt: «Wo es alternative Schutzmöglichkeiten gibt, werden diese in der Praxis auch ergriffen.» Fehlten diese, funktionierten sie unzuverlässig oder seien die Alternativen zu arbeits- oder kostenintensiv, werde die Produktion gewisser Gemüse, Früchte oder Futtermittel aufgegeben. Mit anderen Worten: Wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, sinkt die Anbaubereitschaft und die fehlenden Mengen müssen importiert werden. Zu beobachten zum Beispiel bei Raps, Zuckerrüben und Kartoffeln. So sagte etwa Ruedi Fischer, Präsident des Schweizerischen Kartoffelproduzentenverbandes (VSKP) gegenüber der «Luzerner Zeitung»: «Die zunehmenden Probleme, verursacht durch die klimatischen Veränderungen und den fehlenden Pflanzenschutz, schmälerten die Anbaubereitschaft. Denn Kartoffeln sind verglichen mit anderen Gemüsesorten ein kapitalintensives Geschäft.» Beim Anbau müsse der Bauer für eine Hektare Kartoffelacker rund 11'000 Franken investieren. Falle die Ernte aus, sei der Verlust gross. «Und dieses Risiko wollen viele nicht mehr auf sich nehmen.»
Die zunehmende Anzahl invasiver Arten ist ein Problem für unsere Nutzpflanzen und die Biodiversität. Auch weltweit sind sie eine Bedrohung: Gemäss dem UNO-Weltrat für biologische Vielfalt spielen sie eine Hauptrolle bei 60 Prozent des Aussterbens von Tieren und Pflanzen. Im letzten Jahr erteilte das BLV beispielsweise zur Bekämpfung des Japankäfers Notfallbewilligungen. Dieser ist überhaupt nicht wählerisch: Er richtet an über 400 Wirtspflanzen Frassschäden an. Insgesamt konnten gemäss «Beobachter» 2023 mit zehn Notfallbewilligungen sieben neue Schädlinge bekämpft werden.
Im Artikel bringt Hans-Jakob Schärer vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) noch einen anderen Aspekt ein und verweist auf die Folgen des Klimawandels. «Mal ist es zu trocken und zu heiss, und Insekten können sich vermehren, mal ist es extrem nass, was zu einem vermehrten Befall durch Schaderreger führt.» Allerdings irrt er sich auch. Es sind nicht die Hersteller, die Notfallbewilligungen beantragen, sondern die Direktbetroffenen, also zum Beispiel der Obst- und der Gemüseverband. Und somit sind Notfallbewilligungen auch nicht ein Instrument der Hersteller, um das reguläre Zulassungsverfahren zu umgehen, wie Hans-Jakob Schärer unterstellt.
Was alle drei Berichte ignorieren: Die allermeisten Notfallzulassungen sind Indikationserweiterungen für im Schweizer Markt normal zugelassene Pflanzenschutzmittel. Denn Pflanzenschutzmittel werden kulturspezifisch und nur gegen die in der Bewilligungen für die jeweilige Kultur und den spezifischen Pilz oder Schädling zugelassen. Also zum Beispiel gegen Rapsglanzkäfer in Raps. Taucht ein neuer Schädling auf, muss die Indikation erweitert werden. Nicht nur hier stossen die Presse-Berichte an ihre Grenzen. Denn unerwähnt bleibt, dass beim Zulassungsverfahren von neuen und modernen Pflanzenschutzmitteln die Schweiz tatsächlich noch das grössere Problem als die EU hat. swiss-food hat schon seit Längerem darauf hingewiesen. Während in den massgebenden Agrarländern dank risikobasierter Zulassungsprozesse Innovationen relativ schnell auf dem Markt sind, bremst das Vorsorgeprinzip in der EU und der Schweiz, das auf der (irrigen) Vorstellung der Vermeidung jeglichen Risikos basiert, diese Innovationen aus. Doch während (derzeit noch) sogar in der äusserst restriktiven EU gewisse neue Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, schieben die Schweizer Behörden einen Berg von Zulassungsgesuchen vor sich her. Dabei ist bereits die Erforschung neuer Pflanzenschutzmittel höchst anspruchsvoll. Es dauert acht bis zwölf Jahre, bis ein neuer Wirkstoff gefunden und zulassungsfähig ist – und es sind nur noch wenige Firmen, die diese Komplexität bewerkstelligen, den nötigen Aufwand leisten und die immensen Kosten tragen können. Bis der Wirkstoff die Bauern erreicht, dauert es in der Schweiz nochmals eine Ewigkeit – wenn überhaupt. Im Moment sind 783 Gesuche hängig, doch gemäss den Ämtern können pro Jahr nur 100 Gesuche behandelt werden. Die Behörden massen sich daher an, selbst zu priorisieren, welche Gesuche sie vorziehen – und greifen damit in den Wettbewerb unter den Pflanzenschutzfirmen ein.
Zudem besteht eine Asymmetrie. Während die Schweiz Pflanzenschutzmittel, welche die EU vom Markt nimmt, sofort ebenfalls zurückzieht, beharrt die Bürokratie in Bern bisher auf einem autonomen Zulassungsprozess. Mit fatalen Folgen: Es gibt immer weniger Pflanzenschutzmittel, die den Bauern helfen, ihre Ernten und damit unsere Nahrung zu schützen. Und bei nur noch wenigen Wirkstoffen nehmen wie in der Medizin auch die Resistenzen zu. Es ist eingetreten, wovor Bauernverband und die Agrarmedien schon lange warnten: «Das Streichkonzert wird Folgen haben», titelte zum Beispiel der «Schweizer Bauer» im Februar 2023. Doch die Landwirte müssen ihre Kulturen schützen können – sie brauchen real existierende Lösungen und Antworten, nicht das Prinzip Hoffnung. Also beantragen ihre Verbände Notfallzulassungen. Die Entwicklung «fehlende Schutzmöglichkeiten, stark steigende Notfallzulassungen» hat auch das Bundesamt für Landwirtschaft an seiner jährlichen Tagung zum Umsetzungsstand des Aktionsplans Pflanzenschutz im September 2023 aufgezeigt (Seite 18 in dieser Präsentation). Der Aktionsplan soll eigentlich den Schutz der Kulturen, der Umwelt und des Menschen angehen, also die Nachhaltigkeitsdimensionen abdecken. In den über 50 Massnahmen ist aber der Schutz der Umwelt über- und der Schutz der Kulturen massiv untergewichtet. Es gibt aber keine nachhaltige Landwirtschaft ohne verkäufliche Produkte.
Allerdings ist Bewegung ins Dossier gekommen. Parlamentarische Initiativen und Motionen im Schweizer Parlament fordern die Übernahme der EU-Zulassung analog den Widerrufen. Und im Moment läuft die Vernehmlassung zu einer Totalrevision der Pflanzenschutzverordnung. Auch die «Bauern Zeitung» hat darüber berichtet. Diese Verordnungsänderung hat zum Ziel, den Schweizer Zulassungsprozess der EU anzugleichen, aber nicht vollständig zu übernehmen. Doch eine zügige Zulassungsübernahme von neuen und modernen Pflanzenschutzmitteln wäre das beste Mittel gegen die ständig steigenden Notfallzulassungen.
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