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Tages-Anzeiger, 18. Februar 2021

Bund in Schranken gewiesen

Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, pfeift das Bundesverwaltungsgericht die Bundesverwaltung zurück. In einem zweiten Zwischenentscheid bekommt Syngenta Recht. Der Bund darf nicht weiter behaupten, dass vier Abbauprodukte von Chlorothalonil relevant sind.
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«Das Amt im Departement von Gesundheitsminister Alain Berset (SP) darf vier Abbauprodukte von Chlorothalonil nicht mehr als ‹toxikologisch relevant› bezeichnen, also nicht mehr als potenziell gesundheitsschädlich.» Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, galten aufgrund einer neuen Einstufung der Abbauprodukte des Fungizids über Nacht hundertmal tiefere Grenzwerte: «Mit der Folge, dass an vielen Orten plötzlich Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, begleitet von teils alarmistischen Medienberichten.»

Allerdings hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kurz davor die drei häufigsten Abbauprodukte von Chlorothalonil als nicht relevant eingestuft. Der Entscheid des BLV stand somit im Widerspruch zu den eigenen wissenschaftlichen Grundlagen. Dennoch entschieden die Behörden, den weiteren Einsatz des Wirkstoffes ab 1. Januar 2020 in der Schweiz zu verbieten und alle Abbauprodukte als «relevant» einzustufen. Aus wissenschaftlicher Perspektive ist dies nicht nachvollziehbar und in Bezug auf die Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen für die forschende Industrie und den Innovationsstandort Schweiz von grosser Tragweite. Für die Landwirte ist es ein Verlust eines wichtigen Getreidefungizides und Resistenzbrechers. Deshalb hatte Syngenta gegen die Entscheide der Behörden, den Einsatz von Chlorothalonil zu verbieten und die Grenzwerte im Grundwasser für dessen Abbauprodukte signifikant zu senken, Beschwerden eingelegt.

Roman Mazzotta, Länderpräsident Syngenta Schweiz, sagt zum nun erfolgten zweiten Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts: «Wir begrüssen diesen zweiten Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts und hoffen auf eine Gutheissung unserer Beschwerde. Erfreulich ist, dass das Gericht in seiner Interessenabwägung festhält, dass sowohl der Bundesrat als auch das BLV wiederholt bekannt gegeben haben, dass das Trinkwasser in der Schweiz trotz der darin nachgewiesenen Abbauprodukte von Chlorothalonil weiterhin problemlos getrunken werden könne.»

Der Widerruf von Chlorothalonil hat grosse Medienaufmerksamkeit erlangt und die materielle Beurteilung der Beschwerden durch das Bundesverwaltungsgerichts kann auf zukünftige Zulassungsentscheide Auswirkungen haben. Dies auch im Hinblick auf den aktuellen Entscheid des Bundesrates, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln neu zu regeln. Roman Mazzotta sagt: «Der Bundesrat will mit seinem Entscheid vom 17. Februar 2021 den Zulassungsprozess für Pflanzenschutzmittel verbessern. Wir erwarten wissenschaftsbasierte, speditive Prozesse mit klaren Fristen, so dass Innovationen den Markt auch erreichen können. Wie uns die aktuelle Pandemie gerade vor Augen führt, ist eine konstruktive und wissenschaftsbasierte Zusammenarbeit von forschender Industrie und Behörden zentral, damit Innovationen ihren Nutzen für die Gesellschaft entfalten können.»

Der Hauptentscheid zur Beschwerde von Syngenta steht noch aus.

Tages-Anzeiger, 18. Februar 2021
NZZ, 18. Februar 2021


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