Hochwirksame Pestizide können sicher angewendet werden. Die Verbotsliste des Bundesrats hat keine wissenschaftliche Grundlage. Das ist pikant. Für die betroffene Branche ist schleierhaft, wie die Liste der fünf verbotenen Stoffe zustande gekommen ist. Eine wissenschaftliche Herleitung fehle. Die Chemiebranche geht nun proaktiv auf die Politik zu und möchte von ihr wissen, welche Stoffe in der Schweiz noch produziert und exportiert werden dürfen. Denn Rechts- und Planungssicherheit sind für einen Innovationsstandort unerlässlich. Wie sollen sonst noch langjährige Investitionen hier getätigt werden?
Rotterdamer Abkommen funktioniert
Das vom Bund beschlossene Exportverbot ist nicht nur aufgrund des willkürlichen Charakters zu kritisieren. Mit dem Rotterdamer Abkommen, welches die Schweiz 1998 unterzeichnet hat, existiert bereits ein funktionierendes Regelwerk für den internationalen Handel mit Pestiziden und anderen Chemikalien. Die Schweiz muss demnach Exporte von Pestiziden dem Empfängerland melden. Zudem sieht das Abkommen vor, dass Industriestaaten wie die Schweiz technische Hilfe in Entwicklungsländern leisten. Dazu gehört auch die Ausbildung von Personal vor Ort, um die sichere Anwendung von Pestiziden zu gewährleisten.
Risiko vs. Gefahr
Auch wenn ein Pestizid aufgrund der FAO/WHO-Kriterien als hochgefährlich eingestuft wird, kann es sicher angewendet werden. Bei fachgerechtem Einsatz besteht kein Risiko für Mensch und Umwelt. Das mag widersprüchlich klingen, lässt sich aber an einem Beispiel aus dem Alltag aufzeigen: Würde jemand einen Schluck Salmiakgeist oder Javelwasser zu sich nehmen, würde dies zu gefährlichen inneren Verbrennungen führen. Werden diese Substanzen hingegen in geringen Mengen und schwach konzentriert zur Fenster- oder Oberflächenreinigung verwendet und Hände, Mund und Nase geschützt, besteht keine Gefahr. Im Gegenteil: Beides sind verbreitete und nützliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel. So ist es auch bei der Klasse der sogenannt hochgefährlichen Pflanzenschutzmittel. Sie sind hochwirksam, müssen aber sorgfältig angewendet werden. Mehr zum Unterschied zwischen Risiko und Gefahr finden Sie hier.
Schweiz nicht der Massstab für die Landwirtschaft anderer Länder
Pestizide, die in der Schweiz über keine Zulassung verfügen, können in anderen Ländern sehr wohl eine nützliche Funktion haben. Daher macht die Forderung, dass nur in der Schweiz zugelassene Chemikalien und Pestizide exportiert werden dürften, keinen Sinn. So hat die FAO zur Bekämpfung der Heuschreckenplage in Südostasien die Anwendung der beiden Pestizide Chlorpyrifos und Fipronil empfohlen. Beides sind Stoffe, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Auch Pflanzenschutzmittel für Kaffee- oder Bananenkulturen sind in der Schweiz nicht zugelassen. Aus dem einfachen Grund, weil die Schweiz kein Anbaugebiet von Kaffee oder Bananen ist und der teure Zulassungsprozess deshalb keinen Sinn macht. Die Mittel werden jedoch hier erforscht und entfalten in den entsprechenden Produktionsländern grossen Nutzen. In dieselbe Kategorie gehören auch Biozide zur Bekämpfung von Malaria.
Auch das Argument, dass hierzulande verbotene Wirkstoffe anderen Ländern nicht zugemutet werden könnten, greift viel zu kurz: Schon Paracelsus stellte fest, dass die Giftigkeit einer Substanz von deren Menge abhängt. Viele Wirkstoffe wurden in der EU und in der Schweiz aber lediglich aufgrund ihrer intrinsischen Eigenschaften verboten. Dies heisst aber nicht, dass ein Wirkstoff unter realen Anwenderbedingungen tatsächlich ein inakzeptables Risiko für Mensch und Umwelt darstellt. Praktisch alle Länder ausserhalb Europas regulieren Wirkstoffe aufgrund derer Risiken und nicht aufgrund ihrer intrinsischen Eigenschaften.
Forschung wird behindert
Auch wenn die vom Bund verbotenen Produkte in der Schweiz nicht (mehr) hergestellt werden, hat das Exportverbot dennoch Auswirkungen auf Forschung und Entwicklung neuer Pestizide. Beispielsweise gelangt Diafenthiuron zu Forschungszwecken in die Schweiz und wird später wieder exportiert. Ab 2021 dürfen solche Proben die Schweiz nicht mehr verlassen. Die Forschungstätigkeit wird dadurch behindert. Die stark wissenschaftsbasierte Chemiebranche braucht Klarheit in Bezug auf die Exportfähigkeit von Wirkstoffen. Nur so können teure Investitionen in Forschung und Entwicklung firmenintern gerechtfertigt und in der Schweiz getätigt werden. Ist unklar, ob ein Mittel bald vom Markt genommen oder mit einem Exportverbot belegt wird, sinkt die Investitionsbereitschaft von Unternehmen. Das könnte schlimme Folgen für den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz haben. Arbeits- und Forschungsplätze drohen ins Ausland verlegt zu werden. Qualifizierte Arbeitskräfte und Know-how wandern ab.