«NZZ» mit Thesenjournalismus auf Abwegen

«NZZ» mit Thesenjournalismus auf Abwegen

Kürzlich ist die Vernehmlassungsfrist zur parlamentarischen Initiative «19.475 Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» abgelaufen. Sie war vom Parlament als inoffizieller Gegenvorschlag zu den Agrar-Initiativen konzipiert worden. Ein Artikel von «NZZ»-Redaktor David Vonplon unterstellt den Agrarunternehmen nun, dass sie nach der Abstimmung über die Agrar-Initiativen nicht zu ihrem Wort stehen. Um die Unterstellung zu untermauern, werden allein Initiativbefürworter zitiert. Die Industrie selbst kommt nicht zu Wort. Tatsache ist: Die Unterstellung ist falsch.

Mittwoch, 15. September 2021

In den ersten Zeilen seines Artikels fragt Vonplon rhetorisch: «Doch stehen die Gegner – angeführt vom Bauernverband und von der Agrarindustrie – nach dem Urnengang tatsächlich hinter den Verschärfungen der Regeln für den Pestizid- und Düngereinsatz?» Und der Autor gibt auch gleich die Antwort: «Im Falle der Agrarindustrie muss diese Frage verneint werden.» Um seine These zu untermauern, wird ein Sprecher des WWF und der grüne Nationalrat Kilian Baumann zitiert, die beide für die extremen und untauglichen Initiativen gekämpft hatten. Bei beiden gibt es für den Journalisten Empörung auf sicher.


Falsche Unterstellungen

Der Wirtschaftsverband scienceindustries, aus dessen Vernehmlassungsantwort die «NZZ» zitiert, kommt nicht zu Wort. Das Gleiche gilt für die angegriffenen Agrarunternehmen. Sie können nicht zum Vorwurf des opportunistischen Meinungswechsels Stellung nehmen. Das Problem: Die Unterstellung ist falsch. Die Industrie hat ihre Meinung zur parlamentarischen Initiative nach der Abstimmung nicht gewechselt.

Tatsache ist: Schon während der parlamentarischen Debatte hat die Industrie die Parlamentarier mehrfach auf die gravierenden Konsequenzen der parlamentarischen Initiative für den Innovationsstandort Schweiz und die regionale Produktion hingewiesen. Diese Kritik wurde auch gegenüber der Öffentlichkeit geäussert. Den Abschluss der Beratungen kommentierte scienceindustries mit einer Medienmitteilung. «Inoffizieller Gegenvorschlag schiesst weit übers Ziel hinaus», lautete der unmissverständliche Titel der am 19. März verbreiteten Meldung. Die sachliche Kritik an der Vorlage wird im Communiqué detailliert ausgeführt.


Absurd tiefe Grenzwerte

Mit der Vorlage werde der Gesundheitsschutz ad absurdum geführt. Die Grenzwerte der parlamentarischen Initiative für Grundwasser seien nun schärfer als die Anforderungen ans Trinkwasser gemäss Lebensmittelgesetz. Auch die forschungsorientierte Website swiss-food.ch von Syngenta und Bayer hat im Vorfeld der Abstimmung unter dem Titel «Agrar-Initiativen: Gegenvorschlag überbordet» auf die prohibitiv tiefen Grenzwerte im inoffiziellen Gegenvorschlag aufmerksam gemacht. Der Text ist zudem mit einem Faktenblatt verlinkt, das aufzeigt, dass aufgrund der absurd tiefen Grenzwerte für Abbauprodukte, die nachweislich weder der Umwelt noch der menschlichen Gesundheit schaden, bis zu 80 Prozent der heute verfügbaren Pflanzenschutzmittel verboten oder wohl nicht zugelassen würden.

Im Faktenblatt wird ausgeführt, dass eine sinnvolle Schweizer Nahrungsmittelproduktion verunmöglicht würde. Der Anbau vieler Kulturpflanzen in der Schweiz wie Raps, Zuckerrüben oder Mais wäre nicht mehr möglich oder nur noch mit absolut bescheidenen Erträgen. Zudem müsse in wichtigen Spezialkulturen (Kartoffeln, Gemüse, Obst, Wein) mit massiven Ertragsausfällen und Qualitätseinbussen gerechnet werden. Der Selbstversorgungsgrad würde sinken und die Importe würden steigen. Auch Agroscope zeigt in ihrer Anfang August veröffentlichten Untersuchung, welche enormen Schäden gewisse der in der Umsetzungsverordnung vorgeschlagenen Massnahmen der landwirtschaftlichen Produktion zufügen würden. Besonders einschneidend ist beispielsweise die Förderung des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel mit dem Instrument der Direktzahlungen. Damit wird die Nichtproduktion von Lebensmitteln belohnt – ein Verschleiss von Ressourcen.


Sommer 2021 zeigt Realitäten auf

Die Realität des nassen Sommers 2021 hat die Aussagen von Industrie und Agroscope mehr als bestätigt: Die Bauern kämpfen an allen Ecken und Enden gegen Falschen Mehltau und Kraut- und Knollenfäule und beklagen mancherorts Totalausfälle. So sind die Qualität und die Erträge bei Gerste zumeist schlecht, beim Raps zeichnet sich Ähnliches ab. Pflanzenkrankheiten und Schädlinge machen den Bauern zu schaffen. Auswuchs, Mykotoxine und Fäulnis werden gemäss «Schweizer Bauer» zu sehr schlechten Ernten führen. Um die Kraut- und Knollenfäule nur einigermassen im Griff zu haben, braucht es Pflanzenschutzmittel.

Ruedi Fischer, Präsident der Kartoffelproduzenten, sagt gegenüber dem «Schweizer Bauer»: «Die Krautfäulesituation ist in der ganzen Schweiz ausserordentlich. (…) Der Verbrauch an synthetischen Fungiziden wird dieses Jahr überdurchschnittlich hoch sein. Vor 150 Jahren, als unsere Vorfahren noch keine Fungizide hatten und die Kartoffelimporte auch nicht möglich waren, hätte eine solche Situation wohl zu einer Hungersnot geführt – und dies nur wenige Wochen nach einer Abstimmung, die uns unter anderem den Schutz mit synthetischen Fungiziden verbieten wollte.» Und weiter: «Von den Unwettern sind nun praktisch alle Hauptanbaugebiete betroffen. Ich gehe davon aus, dass es wohl kaum eine Parzelle gibt, die nicht von Krautfäule betroffen ist. Im biologischen Anbau ist es ganz schlimm.» Nur durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln konnten die Schäden einigermassen begrenzt werden. Auch Biobauern mussten bei Wein und Kartoffeln vermehrt Kupfer spritzen und trotzdem verloren sie zumindest Teile der Ernten. Mit den Ernteverlusten geht ein Ressourcenverschleiss und eine erhebliche Belastung der Umwelt einher. Es entsteht Food Waste bereits auf dem Acker.

Der «NZZ»-Artikel unterstellt nun der Agrarindustrie, sie würde – ganz opportunistisch – nach der Abstimmung den inoffiziellen Gegenvorschlag nun bekämpfen. Das ist jedoch journalistischer Unfug und ziemlich perfid. Dass es auch anders geht, zeigt die Zusammenfassung der Vernehmlassungsantworten durch die Schweizerische Depeschenagentur. Der Text wurde beispielsweise im «Bieler Tagblatt» aufgenommen. Die sda verzichtet auf den links-grünen Thesenjournalismus der «NZZ» und gibt einen neutralen Überblick über die verschiedenen Vernehmlassungsantworten.

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