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  • Pestizide

Chlorothalonil

Chlorothalonil

Chlorothalonil ist ein Fungizid, das in der Schweiz hauptsächlich gegen Pilzbefall im Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau eingesetzt wird.
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Chlorotalonil ist ein hochwirksamer Kontaktwirkstoff mit mehreren Wirkungsweisen, so dass sich keine Resistenzen bilden. Dadurch ergänzt Chlorothalonil andere Pflanzenschutzmittel als wichtiges Instrument beim Resistenzmanagement im Getreide. Wie bei Medikamenten verhindert auch beim Pflanzenschutz die Verwendung unterschiedlicher Wirkstoffe die Bildung von Resistenzen. 

Überschreitung der Grenzwerte 

Aufgrund eines möglichen krebserregenden und allergenen Potenzials wurde Chlorothalonil im April 2019 in der EU die Zulassung entzogen. Die Hersteller konnten gegenüber der zuständigen EU-Behörde (EFSA) die Unbedenklichkeit gewisser Abbauprodukte (sog. Metaboliten) von Chlorothalonil nicht nachweisen. In der Schweiz wurden in einzelnen Grundwasserproben erhöhte Messwerte eines Abbauproduktes von Chlorothalonil festgestellt. Da Trinkwasser grundsätzlich immer nicht kontaminiertes Wasser beigemischt wird, wurden die gesetzlichen Grenzwerte immer eingehalten. Die Trinkwassersicherheit war und ist somit jederzeit gewährleistet.

Neue Erkenntnisse

Die betroffenen Unternehmen haben neue Studien durchgeführt und sie im August 2019 den Behörden vorgelegt. Diese Studien zeigen auf, dass die in hauptsächlich im Wasser gefundenen Metaboliten von Chlorothalonil für Mensch und Umwelt kein Risiko darstellen. Diese Forschungsergebnisse standen den Europäischen Behörden für ihren Entscheid noch nicht zur Verfügung. Ende 2019 wurde der seit 1966 erhältliche Wirkstoff Chlorothalonil dennoch in der Schweiz verboten. 

Die Behörden begründen den Entzug der Zulassung unter anderem damit, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung nicht mehr erfüllt seien. Es seien Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser nachgewiesen worden. Gleichzeitig bestätigt das BLV in seinem Gutachten vom 3. Dezember 2020 jedoch, dass die hauptsächlich diskutierten Abbauprodukte im Trinkwasser als nicht relevant eingestuft worden sind. Nicht relevant heisst in diesem Zusammenhang, dass die Stoffe für Mensch und Umwelt ungefährlich sind. Somit verhalten sich die Behörden beim Entzug der Zulassung widersprüchlich. Sie ignorieren gemäss Syngenta ihre eigene Beurteilung (Abbauprodukte nicht relevant). 

Syngenta ist deshalb mit der Begründung der Verfügung nicht einverstanden und hat gegen die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Ziel der Beschwerde ist neben der Aufhebung der Verfügung auch die gerichtliche Überprüfung der Art und Weise, wie der Widerruf des Verkaufs und der Anwendung von Wirkstoffen künftig verfügt wird. Dabei geht es einerseits um die Frage, nach welchen Kriterien ein Wirkstoff bzw. dessen Abbauprodukte durch die Behörden beurteilt werden. Andererseits geht es darum, wie und in welchem Zeitrahmen der Widerruf des Verkaufs und der Anwendung von Wirkstoffen verfügt wird. Bis zum rechtskräftigen Entscheid verzichtet Syngenta auf den Verkauf von Chlorothalonil in der Schweiz.

Nicht relevante Metaboliten

Die Anerkennung, dass Metaboliten von Chlorothalonil als unbedenklich für Mensch und Umwelt sind, hätte zur Folge, dass die meisten der nun aus Vorsichtsgründen geschlossenen Grundwasserfassungen wieder normal benutzt werden könnten. Die tiefen Grenzwerte von 0.1 Mikrogramm/Liter gelten nur für gesundheitsgefährdende Metaboliten.

Der Schaden ist jedoch angerichtet. Die intransparente Information durch die Behörden hat zwei Konsequenzen: Einerseits ist die Bevölkerung verunsichert und andererseits wirft das widersprüchliche Verbot eines Pflanzenschutzmittels Fragen zur Stabilität der Rahmenbedingungen für die forschende Agrarindustrie auf. 

Gut zu wissen
Für die Trinkwassersicherheit ist das Kantonale Labor der Gesundheitsdirektion zuständig. Die Trinkwassersicherheit ist und war zu jederzeit gewährleistet. Der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter ist sehr tief und weit weg von einer gesundheitlichen Gefahr. Otmar Deflroin, Berner Kantonschemiker sagt: «Die Einschätzung eines Risikos ist oft sehr subjektiv. Aber objektiv lässt sich sagen: Bei Trinkwasser – auch bei solchem, welches den Höchstwert überschreitet – besteht kein Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten.

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Biozide sind als Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Aufrechthaltung der Hygiene in Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung unverzichtbar.
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Kupfer ist ein Schwermetall. Es ist in verschiedenen Formulierungen auch im Biolandbau zugelassen.
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