Biozide gehören neben den Pflanzenschutzmitteln gemäss EU-Richtlinie 2009/128/EG und gemäss FAO/WHO zu den Pestiziden. Biozide kommen als Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel in der Landwirtschaft, in der Lebensmittelindustrie und auch im Gesundheitswesen zum Einsatz. Sogar die alltägliche Seife oder das Javelwasser haben eine biozide Wirkung. Weil Biozide zu den Pestiziden gehören, sind sie von der Pestizidverbots-Initiative direkt betroffen. «In der Landwirtschaft und in der Lebensmittelverarbeitung könnten Biozide bei einem Ja zur Pestizidverbots-Initiative nicht mehr eingesetzt werden», erklärt Dominique Werner von scienceindustries.
Tierwohl leidet unter Verbot
Dies hätte verheerende Auswirkungen auf das Tierwohl. Denn Biozide sind zur Vorbeugung von Krankheiten im Stall unerlässlich. «Punkto Schweinegesundheit ist die Schweiz weltweit führend. Die Gesundheit der Tiere ist Grundlage für qualitativ hochwertige Produkte. Nicht ohne Grund hatten wir zum Beispiel keine Fälle mit der Afrikanischen Schweinepest. Ohne die Anwendung von Bioziden wäre dies nicht möglich», sagt Thomas Kempf, Vizepräsident von Suisseporcs, dem Verband der Schweizerischen Schweinezucht und Schweineproduzenten. Biozide verhindern die Übertragung von Krankheiten von Schwein zu Schwein oder von Betrieb zu Betrieb.
Auch Lebensmittelsicherheit in Gefahr
Ein Verbot von Pestiziden, und damit auch von Bioziden, hätte auch Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit. Ohne Reinigungs- und Desinfektionsmittel wäre der sichere Herstellungsprozess vieler Produkte nicht aufrechtzuerhalten. Urs Vollmer, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Qualitätssicherung und Umwelt bei der frigemo AG meint sogar: «Ohne Reinigungs- und Desinfektionsmittel könnten wir die Vorgaben des Lebensmittelgesetzes sowie der Hygieneverordnung schlicht nicht erfüllen.» Die Herstellung von Süssgetränken in PET-Flaschen, Wein, Bündnerfleisch, Salami oder Rohschinken wäre nicht mehr möglich.