«Grün war gestern», titelt der «Sonntagsblick» in seiner jüngsten Ausgabe. Die FDP sei von ihrem Öko-Kurs abgekommen. Was ist passiert? Im Juli hat die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) beschlossen, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln überprüft werden muss, sobald ein Abbauprodukt den Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter wiederholt überschreitet. Das gilt für Gewässer, aus denen Trinkwasser gewonnen wird. Wenn dieser Grenzwert auch mit zusätzlichen Auflagen nicht eingehalten werden kann, soll der Wirkstoff verboten werden. So will es die Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren».
Unterscheidung von Metaboliten sinnvoll
Die Kommissionsmehrheit präzisiert nun, dass der strenge Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter weiterhin nur für relevante Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln gilt. Relevant sind Abbauprodukte, die biologisch aktiv sind und Einfluss auf die Trinkwasserqualität haben. Für nicht relevante Abbauprodukte soll der tolerierte Höchstwert dagegen weiterhin bei 10 Mikrogramm pro Liter liegen. Es macht Sinn, diese Unterscheidung zwischen relevanten und nicht relevanten Metaboliten aufrechtzuerhalten. Nicht relevante Abbauprodukte haben nachweislich keinen negativen Einfluss auf Mensch und Umwelt.
Unschädlichkeit muss wissenschaftlich belegt werden
Doch im «Sonntagsblick» wird dieser Entscheid der Kommissionsmehrheit scharf kritisiert. Dabei wird unterstellt, dass die Bestimmungen für gefährliche Stoffe mit dem Antrag gelockert würden. Die Zeitung schreibt: «Bei Pflanzenschutzmitteln, von denen noch offen ist, ob sie gefährlich sind («nicht relevant»), darf der Grenzwert um ein Vielfaches höher liegen.» Doch diese Aussage ist nachweislich falsch und bringt dem «Sonntagsblick» zwei Pinocchios ein. Genau das Gegenteil trifft zu: Nicht-relevant sind Abbauprodukte nur, wenn die zuständigen Behörden nach eingehender Überprüfung von wissenschaftlichen Studien zum Schluss kommen, dass sie unbedenklich sind. Erst wenn wissenschaftlich belegt ist, dass sie nicht relevant sind, darf der strenge Grenzwert von 0,1 Mikrogramm überschritten werden. Die Sorge, dass durch den Antrag der Kommissionsmehrheit mehr problematische Stoffe ins Trinkwasser gelangen, ist somit unbegründet. Einmal mehr zeigt sich: Entscheide zu Grenzwerten sollten auf wissenschaftlichen Fakten beruhen. Denn ein Verzicht auf wichtige Pflanzenschutzmittel schadet der regionalen Produktion.
Kein «race to zero»
Und: Die Schweiz ist ein führender Innovationsstandort. Das kann sie aber nur bleiben, wenn sie sich wissenschaftliche und risikobasierte Werte zuoberst auf die Fahne schreibt. So verlockend es aus Sicht von Wasserversorgern und Behörden sein mag, durch einen einheitlichen Grenzwert «einfache Verhältnisse» zu schaffen, so schädlich ist ein solches «race to zero» für unser modernes Leben: Der Mensch hinterlässt immer Rückstände auf diesem Planeten – diese sind risiko- und wissenschaftsbasiert einzuordnen und wo die Risiken nicht verantwortbar sind, zu reduzieren. Wenn gewisse Kreise die schiere Präsenz von Abbauprodukten ungeachtet ihrer toxikologischen oder umweltrelevanten Auswirkungen skandalisieren, untergraben sie das Fundament und den Ruf unseres Wissenschaftsstandortes.