Glossar

Krebserregend

Substanzen oder Umweltfaktoren können Krebs auslösen. Sie können also krebserregend oder kanzerogen sein. Im Fachjargon ist auch von Kanzerogenität die Rede. Doch was bedeutet krebserregend genau? Biologisch gesehen heisst das, dass ein Stoff oder ein Umweltfaktor unsere Erbsubstanz erheblich und vor allem irreparabel schädigt. Manche krebsauslösende Stoffe wirken jedoch nicht direkt auf unser Erbgut, sondern verändern dauerhaft wichtige Stoffwechselvorgänge in der Zelle, wie die NZZ schreibt. «Beide Störvorgänge führen dazu, dass sich die betroffene Zelle unkontrolliert vermehrt. Es bildet sich eine Krebsgeschwulst, ein Tumor.” Zur Einstufung der Kanzerogenität gibt es zwei hauptsächliche Klassifizierungen. Jene der EU und jene der IARC (International Agency for Research on Cancer).

EU-Klassifikation

Die EU teilt chemische Substanzen in folgende Kategorien ein:

  • Kategorie 1A: Stoffe, die bekanntermassen beim Menschen karzinogen sind
  • Kategorie 1B: Stoffe, die wahrscheinlich beim Menschen karzinogen sind.
  • Kategorie 2: Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen

Einstufung nach IARC

IARC hat gleiche Abstufungen, aber andere Nummerierungen und teilt auch nicht chemische Substanzen in die Kategorien ein:

  • Gruppe 1: karzinogen für Menschen
    In die Gruppe 1 wurden bisher (Stand August 2023) 127 Substanzen/Stoffgruppen eingestuft, unter anderem alkoholische Getränke, Dieselmotorabgase, verarbeitetes Fleisch (Wurst, Schinken), Holzstaub, Lederstaub, Tabakrauch

  • Gruppe 2A: wahrscheinlich karzinogen
    In die Gruppe 2A wurden bisher (Stand August 2023) 95 Substanzen/Stoffgruppen eingestuft darunter Acrylamid, rotes Fleisch (z.B. von Rind, Schwein oder Schaf stammendes Fleisch), sehr heisse Getränke (mehr als 65°C), offene Kamine, Schichtarbeit (Nachtarbeit)

  • Gruppe 2B: möglicherweise karzinogen
    353 Substanzen/Stoffgruppen wurden bisher (Stand August 2023) in die Gruppe 2B eingestuft, darunter Blei, Dieselkraftstoff (Schifffahrt), Mobilfunkstrahlung

Nicht klassifizierbare Substanzen werden in einer Gruppe 3 aufgeführt. Das sind (Stand August 2023) 500 Substanzen. Eine vierte Kategorie umfasst Substanzen, die als harmlos klassifiziert sind. Die Website der IARC lässt eine Suche nach Substanzen zu. Die Eingabe muss allerding auf englisch erfolgen. Sucht man beispielsweise nach «red meat» oder nach «hot beverages» erhält man die Einteilung 2A. Das Fungizid «Chlorothalonil» erscheint in der Kategorie 2B. Es ist somit gemäss IARC «möglicherweise krebserregend». Von Chlorothalonil geht somit ein tieferes Krebsrisiko aus als von Wurst (Gruppe 1) oder heissen Getränken (Gruppe 2A).

Wichtig ist: Die Einteilung der in Krebsrisiken sagt noch nichts über die konkrete Gefahr aus, der sich ein Mensch beim Kontakt mit der Substanz aussetzt. Um die Gefahr einzuschätzen ist die Menge und die Häufigkeit des Kontakts entscheidend.