Massnahmen für einen sinnvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Massnahmen für einen sinnvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Der Bundesrat hat 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutz verabschiedet. Gut 50 Massnahmen sollen einen nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln fördern und die Risiken bis 2030 halbieren.

Dienstag, 29. Oktober 2019

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Aktionsplan Pflanzenschutz beinhaltet 51 Massnahmen mit denen die Risiken des Pestizideinsatzes bis zum Jahr 2030 halbiert werden sollen.
  • Vorgesehen sind beispielsweise die Förderung emissionsarmer Spitzgeräte und die Reduktion der Anwendung.
  • Stand September 2020 waren 21 der geplanten Massnahmen eingeführt. Die restlichen 30 sind in Erarbeitung.

Konkret zielt der Aktionsplan darauf ab, dass grundsätzlich weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Es gilt: so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Wie in der Medizin gilt auch hier: Unerwünschte Nebenwirkungen sollen minimiert werden. Der Fokus liegt auf Wirkstoffen mit besonderem Risikopotential und solche, die lange in den Böden bleiben. Dazu gehören verschiedene in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzte Mittel, aber bspw. auch das in der Bio-Landwirtschaft als Fungizid (zur Pilzbekämpfung) verwendete Kupfer. Die professionellen Anwender von Pflanzenschutzmitteln sollen noch besser informiert werden. Für den Hobbygärtner werden ab 2022 nur noch speziell zugelassene Produkte erhältlich sein.


Sichere Ernten und hohe Qualität dank Pflanzenschutzmitteln

Die Bevölkerung in der Schweiz nimmt zu, gleichzeitig steht immer weniger landwirtschaftlich nutzbare Fläche zur Verfügung. Das heisst, dass auf den verbleibenden Flächen mehr Nahrungsmittel angebaut werden müssen. Dies ist nur möglich, wenn die Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt und Unkraut bekämpft wird. Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten schrittweise den integrierten Pflanzenschutz eingeführt. Chemische Bekämpfungsmassnahmen kommen erst dann zum Einsatz, wenn mit präventiven und nicht chemischen Massnahmen kein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Die im Einsatz stehenden Pflanzenschutzmittel tragen immer entscheidend zur Qualität der Ernte und zur Sicherung Erträge bei.


Konkrete Massnahmen und klare Ziele

Unerwünschte Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt sollen mit dem Aktionsplan des Bundes möglichst stark begrenzt werden. Die Massnahmen sind drei Bereichen zugeordnet: Anwendung, spezifische Risiken und begleitende Massnahmen. Sie beinhalten neben Vorschriften zur Anwendungsreduktion und strengeren Kontrollen auch technische Massnahmen, wie die Förderung emissionsarmer Spritzgeräte, oder die Unterstützung der Anwender bei dem nachhaltigen und umweltschonenden Einsatz. Die Nutzung moderner Techniken, wie Roboter und Drohnen tragen dazu bei, die Anwendung und die Emissionen von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Die zielgerichtete und emissionsarme Behandlung der Kulturen wird mit modernen Spritzgeräten und mechanischer Unkrautbekämpfung gefördert. Die Forschung im Bereich von alternativen Pflanzenschutzmöglichkeiten und präziser Anwendungstechniken wird mittel- bis langfristig einen wichtigen Beitrag zur weitergehenden Reduktion der Risiken leisten.

Forschung und Industrie (BLW).
Forschung und Industrie (BLW).

Umsetzung ist auf Kurs

Die Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel schreitet planmässig voran. Auch die letzte Überprüfung im August 2019 hat gezeigt, dass die Umsetzung auf Kurs ist. Von den 51 Massnahmen waren 16 eingeführt, weitere 34 sind in Erarbeitung. Die Zielerreichung wird anhand ambitionierter Zwischenziele laufend überprüft. Einmal pro Jahr beschreiben die verantwortlichen Bundesämter für Umwelt (BAFU), Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Landwirtschaft (BLW), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung Agroscope den Stand der Umsetzung der Massnahmen in einem Zwischenbericht.

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