Grenzwerte, Zulassung, Verantwortung – wie Pflanzenschutzmittel wirklich beurteilt werden

Grenzwerte, Zulassung, Verantwortung – wie Pflanzenschutzmittel wirklich beurteilt werden

Oft stehen Grenzwerte im Zentrum der öffentlichen Diskussion – doch in der Realität sind sie nur ein kleiner Teil eines viel umfassenderen Systems zur Risikobeurteilung. Michael Beer, Leiter der Abteilung Lebensmittel und Ernährung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit, klärt auf.

Montag, 17. November 2025

In dieser Episode von Agrarpolitik – der Podcast und swiss-food.ch spricht Michael Beer, Leiter der Abteilung Lebensmittel und Ernährung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), darüber, wie Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zugelassen und überwacht werden.

Ein umfangreiches Dossier mit toxikologischen Daten, Wirksamkeitsnachweisen und Umweltbewertungen wird auf verschiedene Fachstellen verteilt: Agroscope prüft die Wirkung, das BAFU die Umweltaspekte, das Seco den Arbeitnehmerschutz. Erst wenn alle Bewertungen vorliegen, entscheidet das BLV, ob und unter welchen Auflagen ein Mittel zugelassen wird. Ziel ist, dass die Anwendung für Mensch und Umwelt so sicher wie möglich ist. Beer erklärt zudem, dass die Schweiz bei der Beurteilung regelmässig Erkenntnisse und Verfahren aus der EU-Regulierung nutzt, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und den internationalen Wissensstand einzubeziehen.

Beer erklärt, dass vor jeder Bewilligung ein komplexes Prüfverfahren steht. «Den Prozess in wenigen Sätzen zu erklären ist fast so anspruchsvoll wie den Prozess durchzuführen», so Beer.

Zur gesamten Serie Agrarpolitik – der Podcast mit swiss-food

Der Agrarpolitik-Podcast und swiss-food.ch beleuchten in einer gemeinsamen Serie, wie wir in der Schweiz mit Risiken, Messwerten und Wahrnehmungen von Chemikalien umgehen – sachlich, verständlich und praxisnah.

Den krönenden Abschluss bildete der Live-Event im Bogen F in Zürich.

Zu den Folgen:

Folge 1 mit Dr. Angela Bearth (Hier zur Folge)

Folge 2 mit Dr. Lothar Aicher (Hier zur Folge)

Folge 3 mit Dr. Michael Beer (Hier zur Folge)

Folge 4 mit Christine Badertscher (Hier zur Folge)

Beer betont zudem, dass die Landwirtschaft nicht für jede Grenzwertschlagzeile verantwortlich ist. Die Betriebe halten sich an klare Vorgaben. Welche Grenzwerte gelten und wie sie festgelegt werden, ist Aufgabe von Behörden und Wissenschaft. Er erläutert, welche Rolle Grenzwerte bei der Beurteilung von Risiken spielen: Grenzwerte dienen der Kontrolle. Entscheidend für die Zulassung sind deren Wirkung, der Schutz der Menschen und die Umweltverträglichkeit.

Die grösste Herausforderung bleibt Beer zufolge jedoch die Kommunikation. Viele Menschen wissen nicht, wie man Grenzwerte einordnen muss. Hinzu kommt, dass mit der modernen Analytik heute selbst kleinste Spuren nachgewiesen werden können. Aber allein, dass Rückstände nachgewiesen werden können, sagt noch nichts über eine Gefahr aus. Das schafft Verunsicherung – nicht unbedingt ein höheres Risiko. Beer beschreibt deshalb ausführlich die Herausforderungen der Kommunikation von Vorgaben und Grenzwerten und betont, wie wichtig transparente und verständliche Erklärungen sind. Nur wenn klar wird, warum Grenzwerte bestehen, welche Auflagen gelten und weshalb Prüfverfahren so komplex sind, kann Vertrauen entstehen.

Die Episode zeigt auf, wie sorgfältig die Verfahren ausgestaltet sind – und dass eine sachliche Diskussion über Grenzwerte nur möglich ist, wenn man die dahinterliegenden Prozesse versteht.

Beispiele aus dem Alltag helfen dem besseren Verständnis

Um zu erklären, warum toxikologische Grenzwerte grosse Sicherheitsmargen enthalten, hilft ein Vergleich aus dem Alltag: Beim Autofahren gilt auf der Autobahn ein Sicherheitsabstand von rund 60 Metern zum nächsten Fahrzeug – ein klar definierter «Grenzwert», der das Unfallrisiko reduziert. Würde man jedoch dieselbe Sicherheitslogik anwenden, wie bei chemischen Stoffen, müsste dieser Abstand hundertfach erhöht werden. Übertragen auf den Verkehr entspräche das einem Abstand von rund sechs Kilometern zum nächsten Auto – eine Regel, die im realen Verkehr völlig unpraktikabel wäre.

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