Neue Züchtungsmethoden am Scheideweg

Neue Züchtungsmethoden am Scheideweg

Bald wird sich weisen, ob auch auf europäischen Feldern in Zukunft Pflanzen aus moderner, genomischer Züchtung angepflanzt werden dürfen. Gerade die Schweiz ist gut beraten, zumindest hier auf die Entscheide in Brüssel zu schielen, um nicht den Anschluss zu verpassen.

Freitag, 20. Februar 2026

Bald dürfte der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Spezialgesetz «Neue Züchtungsverfahren» vorlegen. Es bleibt spannend, welche Stossrichtung die Botschaft haben wird. Im Zentrum stehen vor allem zwei Fragen: Orientiert sich der Bundesrat an der Linie der EU, die kurz davor ist, eine deutliche Deregulierung bei den neuen Züchtungsverfahren zu beschliessen? Und vor allem: Weicht er damit von seiner ursprünglichen Vorlage ab, die er in die Vernehmlassung gegeben hatte und die deutlich restriktiver war als das, was derzeit in der EU diskutiert wird?

Es wäre eine Überraschung, wenn die Botschaft nicht auf die EU-Linie einschwenken würde. Denn dort haben sich Rat und Parlament auf eine Stossrichtung geeinigt. Auch der Umweltausschuss des Parlaments hat dieser zugestimmt. Im Grundsatz sollen in der EU zwei Kategorien von Pflanzen unterschieden werden: solche, die jenen aus konventionellen Züchtungen gleichwertig sind (Kategorie 1), und jene mit weitergehenden Eingriffen ins Genom (Kategorie 2). Letztere sollen weiterhin unter die GMO-Gesetzgebung fallen.

Wie die BauernZeitung schreibt, ist mit Blick auf die Pflanzen der Kategorie 1 vor allem die Frage delikat, welche Pflanzen genau darunterfallen sollen. Die EU beruft sich dabei auf Expertenberichte und ihren wissenschaftlichen Beirat. Demnach gilt eine Pflanze als «natürlich genug» für die Kategorie 1, wenn nicht mehr als eine bestimmte Anzahl Veränderungen in ihrem Genom vorgenommen wurde.

Für Pflanzen der Kategorie 1 und deren Produkte soll es keine Kennzeichnungspflicht geben – für das Saatgut hingegen schon. Wie die BauernZeitung weiter schreibt, spricht sich auch «Sorten für Morgen» für eine solche Kennzeichnungspflicht in der Schweiz aus. Zudem sei es zu begrüssen, dass Züchter bei der Einreichung potenzieller Kategorie-1-Pflanzen auch Informationen zu allen damit zusammenhängenden Patenten liefern müssen. Diese Angaben sollen zudem in einer öffentlichen Datenbank erfasst werden.

Wichtig sei vor allem, dass die Schweizer Lösung, die in Kürze in Form der Botschaft vorgelegt wird, international anschlussfähig ist. Technische Handelshemmnisse würden inländische Hersteller diskriminieren. Das heisst: Die Schweiz soll der wissenschaftlichen Evidenz folgen, wie Jürg Niklaus, Präsident von «Sorten für Morgen», in im Interview mit er Bauernzeitung sagt: «Die klassische, ungezielte Mutagenese wird auch in der Schweiz seit Jahrzehnten legal und ohne Probleme angewendet. Wir essen das täglich.» Die neuen Züchtungstechnologien würden sich davon nicht unterscheiden. «Viele Länder sind deshalb der Meinung, dass auch diese eher wie konventionelle Sorten zu regulieren sind.» Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Einsicht in Brüssel und Bern gleichermassen durchsetzen wird.

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