19.06.2026
Die EU geht in Führung – die Schweiz gerät ins Abseits
Liebe Leserinnen und Leser
Schweiz, Singapur und Hongkong wurden im neuesten IMD World Competitiveness Ranking (WCR) zu den wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften der Welt ernannt. Auch das SECO jubelt: «Seit 15 Jahren steht die Schweiz an der Spitze des weltweiten Innovationsrankings». Alles bestens also im Land der Tüftler, Chlüteris und Forscher? Nein! Denn der selbstzufriedene Innovationsweltmeister Schweiz lässt sich in einer Zukunftstechnologie wie der Genom-Editierung ausgerechnet von EU-Brüssel überholen.
Die Schweiz erbringe unter den fast 140 Volkswirtschaften der Erde die höchste Innovationsleistung, schreibt Switzerland Global Enterprise mit Verweis auf den Global Innovation Index (GII) 2025 der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Doch der Spitzenplatz ist kein Selbstläufer, und der Vorsprung schmilzt langsam, hält das SECO immerhin etwas warnend in seiner Jubelmeldung fest. Ein Lehrstück dazu liefert gerade die Genom-Editierung bei Pflanzen. Dort steht die Schweiz seit dem 17. Juni 2026 noch weiter im Abseits, nachdem nach Grossbritannien nun auch die EU ihre Regulierung an die wissenschaftliche Realität angepasst hat. Ein Schritt, auf den man hierzulande bisher vergeblich wartet.
Denn eigentlich ist die Sachlage längst klar: Sogenannte genom-editierte Pflanzen, denen keine fremde DNA eingefügt wurde, lassen sich nicht von Pflanzen unterscheiden, die auf natürliche Weise oder durch klassische Züchtung entstanden sind. Sie sind also im Produkt identisch und unterscheiden sich lediglich in ihrer Entstehung.
Genom-Editierung – die gezielte Veränderung einzelner Stellen im Erbgut einer Pflanze – ist eine präzisere Form der Pflanzenzüchtung. Die Eingriffe ins Genom sind weit weniger weitreichend als bei der Zufallszüchtung, der sogenannten klassischen Mutagenese, bei der die Pflanzen mit radioaktiver Strahlung oder chemischer Behandlung traktiert werden, um so die stärksten Pflanzen zur Weiterzucht zu selektionieren. Mit dieser auch in der Schweiz erlaubten Art von Gentechnik sind in den vergangenen Jahrzehnten Tausende von Pflanzensorten entstanden – die heute selbstverständlich und auch mit Bio-Label auf unseren Tellern landen.
Neben dieser Brachialbehandlung erscheint die Gen-Schere, also der präzise Eingriff mittels Genom-Editierung, als geradezu sanft. Hinzu kommt: Genom-editierte Pflanzen gelten nach breiter wissenschaftlicher Einschätzung als sicher für Mensch und Umwelt. Entsprechend sind solche Pflanzen und die daraus hergestellten Lebensmittel in zahlreichen Ländern bereits für Anbau und Handel zugelassen.
Soweit die Fakten.
Auf politischer Ebene hatten sich diese Erkenntnisse bislang weder in der EU noch in der Schweiz in einer konkreten Gesetzgebung niedergeschlagen. Das hat sich nun seit dem 17. Juni 2026 geändert – aber leider nur in der EU: Das Europäische Parlament sprach sich nach drei Jahren intensiver Verhandlungen für eine Liberalisierung der modernen Pflanzenzüchtungen aus. Die schwedische EU-Abgeordnete Jessica Polfjärd sagte es im Rat treffend: «Wir können es uns nicht leisten, die Herausforderungen von morgen mit den Mitteln von gestern zu bewältigen.» Und weiter: «Heute schreiben wir Geschichte.»
Künftig sollen genom-editierte Pflanzen, sofern sie keine artfremde DNA enthalten (sog. NGT-1), weitgehend wie konventionelle Pflanzen behandelt werden: Saatgut muss zwar als sog. NGT-1 gekennzeichnet sein, damit Landwirte eine informierte Entscheidung treffen können, eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel und Futtermittel gibt es aber nicht mehr. Pflanzen mit komplexeren Veränderungen bleiben dagegen den bestehenden Gentechnik-Regeln unterstellt.
Was nach einem überschaubaren Schritt klingt, ist angesichts der langen und hindernisreichen Geschichte der gentechnischen Pflanzenzüchtung ein eigentlicher Quantensprung. Endlich hat die EU eine Regelung gefunden, die der Evidenz folgt statt der Ideologie. Dies dank der engen Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Züchter- und Landwirtschaftsverbänden.
Der neue Rechtsrahmen bietet einen ausgewogenen, wissenschaftlich fundierten Ansatz, der Innovationen in der Pflanzenzüchtung ermöglicht und gleichzeitig Transparenz und Rechtssicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft gewährleistet. Er schafft die Voraussetzungen für die Entwicklung verbesserter Pflanzensorten. Diese können dazu beitragen, die zentralen Herausforderungen der europäischen Landwirtschaft zu bewältigen, darunter Klimawandel, zunehmender Druck durch Unkräuter, Schädlinge und Krankheiten. Ausserdem können sie die Ressourceneffizienz verbessern und die langfristige Ernährungssicherheit stärken. Es erstaunt daher nicht, dass auch Copa Cogeca, der grösste Interessenverband der europäischen Landwirte, die Regelung ausdrücklich begrüsst. Und das Timing könnte nicht treffender sein: Die aktuelle Trockenheit und Hitzewelle ist eine riesige Herausforderung für die Schweizer Bauern, wie SRF nur einen Tag nach dem EU-Entscheid berichtet. Wir werden in Zukunft alle Werkzeuge brauchen, die wir zur Verfügung haben. So z.B. auch die unter dem Namen TEgenesis bekannte Methode, welche es ermöglicht, stressresistente Pflanzen zu züchten aber bis heute nicht zugelassen ist.
Die Gegner kämpften bis zuletzt, um die Liberalisierung zu verhindern: In der vorberatenden Kommission wie im Parlament versuchten sie, den Prozess mit immer neuen Anträgen zu torpedieren. Ihr Kalkül: über eine Flut von Einzelanträgen die ganze Liberalisierung zurück auf Feld eins zu werfen und so das Dossier zu verzögern.
Diese Strategie scheiterte – und doch ist sie bezeichnend. Denn genau dasselbe Muster werden wir wohl auch in der Schweiz erleben. Wer eine Technologie sachlich nicht überzeugend ablehnen kann, versucht sie über zusätzliche Komplexität auszubremsen: «Increasing complexity» als Verunsicherungsstrategie. Es lohnt sich, dieses Manöver beim Namen zu nennen, bevor es hierzulande wieder aufgefahren wird.
Denn auch in der Schweiz wird bald wieder zur Debatte stehen, wie man mit dem Fortschritt in der Pflanzenzüchtung umgehen will. Hierzulande war man eigentlich schon einmal weiter als die EU. 2022 verlangte das Parlament vom Bundesrat, dass er aufzeigen soll, wie die neuen Methoden auch in der Schweiz Anwendung finden können. Doch seither wird die Frage eher homöopathisch behandelt: Der Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates war so zaghaft und unpraktikabel, dass man am Liberalisierungswillen zweifeln darf. Die EU-Entscheidung erhöht nun den Druck – nicht nur, weil die staatliche Forschung in der Schweiz ohne gleich lange Spiesse weiter an Boden verliert, sondern auch, weil sich im internationalen Handel rasch die Frage stellt, wie die Schweiz den Import genom-editierter Nahrungs- und Futtermittel handhaben will. Wenig überraschend haben sich auch die Gentechnik-Gegner in der Schweiz nach dem EU-Entscheid zu Wort gemeldet und diesbezüglich von einer «Gefahr» gesprochen.
Diese liegt jedoch woanders: Nämlich, dass die Schweiz den Anschluss verpasst. Für einmal gilt: Sich an Brüssel zu orientieren, heisst, sich auf den Fortschrittspfad zu begeben. Und zur nachhaltigen Sicherung des liebgewonnenen Spitzenplatzes sollte das IMD World Competitiveness Ranking (WCR) fertig gelesen werden. Dort steht nämlich weiter: «Die Effizienz der Regierung wird zu einem Eckpfeiler für langfristige Resilienz. Effizienz umfasst Agilität, Inklusivität und zukunftsorientierte politische Rahmenbedingungen.» Das bedarf keines weiteren Kommentars!
Ihre swiss-food-Redaktion