«Präzise Verfahren brauchen liberale Regeln»
Methoden wie die sogenannte Gen-Schere verbessern und beschleunigen die althergebrachte Methode der Züchtung massiv. Der Bund ist daran, seine gesetzlichen Regeln anzupassen. Diese sollten keinesfalls restriktiver sein als jene in der EU, schreibt Jürg Niklaus in der «Neuen Zürcher Zeitung».
Dienstag, 12. März 2024
Ein heisses Eisen liegt in der Esse des Gesetzgebers: Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, spätestens bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf vorzulegen für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen, die mit Methoden der neuen Züchtungstechnologien – vor allem mit der sogenannten Gen-Schere – gezüchtet werden. Besagten Pflanzen darf kein artfremdes Erbmaterial eingefügt werden. Zudem müssen sie gegenüber herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten bieten.
Rund um den Globus herrscht im biotechnologischen Bereich grosse Dynamik: Neue Verfahren der Genom-Editierung bieten die Möglichkeit, das Erbgut einer Pflanze punktgenau zu verändern. Diese Veränderungen simulieren Vorgänge, die in der Natur laufend durch spontane Mutationen erfolgen. Zentral ist, dass dabei – im Gegensatz zur bisherigen Gentechnik – kein artfremdes Erbgut und auch keine Viren in die Pflanzenzelle eingebracht werden. Karotten bleiben Karotten, Kartoffeln bleiben Kartoffeln. Man macht also mit den neuen Züchtungsverfahren genau das, was man mit der ungezielten Mutagenese auch hierzulande ohne viel Aufhebens seit Jahrzehnten macht – einfach viel präziser.
Damit die Vorteile der neuen Verfahren zum Tragen kommen, ebnen ihnen die Regulatoren in vielen Ländern den Weg. Selbst die vorsichtige EU schlägt jetzt eine fortschrittliche Richtung ein. Das tut sie aus gutem Grund, denn die Nahrungsmittelproduktion ist stark unter Druck: Die Bevölkerung wächst. Wetterturbulenzen erschweren den Anbau, während gleichzeitig der Pestizidverbrauch sinken soll. Und politische Krisen und Kriege gefährden die Versorgung mit Nahrungsmitteln. Gefragt sind deshalb neue Pflanzensorten. Auf herkömmlichem Weg dauert die Züchtung beispielsweise einer neuen Apfelsorte 10 bis 15 Jahre. Diese Zeit haben wir nicht. Denn mit den herkömmlichen Methoden hinkt die Pflanzenzüchtung den Herausforderungen dauernd hinterher.
Deshalb hat das EU-Parlament nun beschlossen, Pflanzen, die mit den neuen Züchtungsverfahren gezüchtet werden und bestimmte Kriterien erfüllen, von den geltenden Gentechnikvorschriften auszunehmen. Es folgt damit der Wissenschaft, welche von den Chancen der neuen Verfahren grossmehrheitlich überzeugt ist. Dazu haben sich im Januar nicht weniger als 35 Nobelpreisträger und über 1000 Wissenschafterinnen und Wissenschafter bekannt.
Was heisst das für den Standort Schweiz?
Eines ist klar: Die Tage des Gentech-Moratoriums sind gezählt. Jetzt bietet sich die Gelegenheit, Verantwortung zu übernehmen, und zwar im Interesse einer effizienten, nachhaltigen Pflanzenproduktion, welche die Grundlage aller Ernährung ist. Der Gesetzgeber verlangt eine risikobasierte Zulassungsregelung. Dabei ist wissenschaftlich erwiesen, dass von Pflanzen aus neuen Züchtungsverfahren für die Gesundheit und die Umwelt kein grösseres Risiko ausgeht als von solchen aus der herkömmlichen Pflanzenzüchtung. Diese Erkenntnis muss zwingend in die künftige Zulassungsregelung einfliessen, sonst ist sie nicht risikobasiert.
Offenbar arbeitet die Bundesverwaltung an einer eigenständigen schweizerischen Lösung, die restriktiver sein soll als der EU-Vorschlag. Der Bundesrat seinerseits verweist regelmässig auf die angeblich grosse Skepsis in der Bevölkerung. Eine aktuelle Studie von Angela Bearth (ETH) und zwei ihrer Berufskollegen aus den USA zeigen aber ein anderes Bild: Fast die Hälfte der Befragten ist offen für die neuen Züchtungsverfahren.
Politisch ist es allemal bequem, ein solches Vorhaben mit der Etikette «Swiss approach» oder «Swiss finish» zu versehen. Wir verkennen damit die wissenschaftlichen Erkenntnisse der vergangenen 20 Jahre sowie die daraus resultierenden Potenziale. Das ist ein Schuss ins eigene Knie. Technische Handelshemmnisse sind Gift für einen erfolgreichen schweizerischen Pflanzenbau und für die gesamte Wertschöpfungskette.
Zum einen verlieren wir Wertschöpfung ans Ausland, von der Forschung über die Züchtung, die Vermehrung, den Anbau bis hin zur Verarbeitung. Zum anderen entgeht uns so die Gelegenheit, eigenständig und vor Ort auf die hiesigen Bedürfnisse abgestimmte Pflanzen zu züchten. Ein standortgerechter Pflanzenbau und eine erfolgreiche Wertschöpfungskette ist auf einen reibungslosen Austausch mit dem Ausland und insbesondere mit der EU angewiesen. Wir fordern daher eine Regulierung, die mindestens so liberal ist wie jene der EU. Es ist höchste Zeit.
Jürg Niklaus, 53, ist Präsident des Vereins «Sorten für morgen», der sich auf politischer Ebene für neue Methoden der Pflanzenzüchtung einsetzt. Der promovierte Jurist war Mitglied der Eidgenössischen Wettbewerbskommission und arbeitete als selbständiger Rechtsanwalt in Dübendorf, schwergewichtig im Wirtschafts- und Agrarrecht.
Dieser Gastartikel erschien als Erstveröffentlichung in der «Neuen Zürcher Zeitung» am 9. März 2024.
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